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Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 20.11.2009, 11:47
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Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Hallo!

Mal folgenden fiktiven Fall. Der Deutsche Staatsbuerger D lebt und studiert in der Russischen Foederation. Er lebt mit seiner russischen Freundin zusammen und wird sie auf absehbare Zeit heiraten. Nun moechte D aber in Russland arbeiten und das ist als Auslaender nur sehr begrenzt, wenn ueberhaupt, moeglich. Also ueberlegt er sich, die russische Staatsbuergerschaft zu beantragen. Da er ja an einer russischen Uni studiert und das Studium 5 Jahre dauert, wird er mit den Sprachkenntnissen und der geforderten legalen Mindestaufenthaltsdauer keine Probleme geben. Also kurz und gut, die Chancen stehen nicht schlecht.
Russland hat mit doppelten Staatsbuergerschaften kein Problem; aber eventuell Deutschland?

D ist in Deutschland geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen, hat ein dt. Abitur, ist aus dem wehrpflichtigen Alter heraus und unterliegt nicht der Wehrueberwachung (zunaechst als T3 nicht eingezogen und, mit Erlass des Verteidigungsministers vom 1.10.2004 wegen Wegfalls der Tauglichkeitsstufe 3, T5 - nicht wehrdienstfaehig - eingestuft worden).

Geht nun mit der Erlangung der russischen Staatsbuergerschaft die deutsche floeten? Oder kann/muss er einen Antrag stellen, damit ihm erlaubt wird, 2 Staatsbuergerschaften zu besitzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 12:52
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

К сожалению, я не могу ответить на этот вопрос.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 12:59
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
К сожалению, я не могу ответить на этот вопрос.
Verletzen unleserliche Beiträge nicht die Forenregeln?

Kannst Du das auch für Russisch-Laien übersetzen?
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Alt 20.11.2009, 13:01
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Ich kann kein Russisch. Ich habe beim Google-Übersetzer den Satz "Leider kann ich diese Frage nicht beantworten" eingegeben und erhielt die Russische Antwort. Es steht jedem frei, umgekehrt das Russische zu kopieren und im Google-Übesetzer einzugeben, dann kommt umgekehrt der deutsche Satz heraus.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 14:43
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

вот жаль! нихрена блин от тебя не узнаёшь...

versuch das mal zu uebersetzen!

aber damit ist D ja nicht geholfen...
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  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 15:21
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Google-Übersetzer versteht es nicht. Irgendwas mit Pfannkuchen, die einem leid tun.
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Alt 20.11.2009, 15:31
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Mir tun meine Pfannkuchen auch immer leid.

Können wir nicht doch mal zum Topic kommen, so lustig es ist?
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Alt 21.11.2009, 22:59
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Zitat:
Zitat von youshouldntknow
Russland hat mit doppelten Staatsbuergerschaften kein Problem; aber eventuell Deutschland?
Deutschland hat damit auch kein Problem, denn es weiß die doppelte Staatsbürgerschaft wirksam zu verhindern. Was sagt das Gesetz dazu:

Zitat:
§ 25 StAG:

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen oder privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 23:23
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Allein wer dran denkt sowas abzuziehen sollte die Deutsche Staatsbürgerschaft abgenommen bekommen....WAHNSINN als Russe bist du doch in der gesamten Welt ""erledigt""...bei dem Image das die Wodkas haben...eyeyey...

chris
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  #10 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 11:09
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum

Also gibt es die Moeglichkeit, beide Staatsbuergerschaften zu behalten... ? Man muss nur einen Antrag bei der zustaendigen Behoerde stellen. Waere interessant, wer ist die zustaendige Behoerde und was fuer Kriterien gelten da? Gibt es da Praktiker? Fuer D scheint ja das naechste Konsulat die Anlaufstelle zu sein.
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