Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Mal folgenden fiktiven Fall. Der Deutsche Staatsbuerger D lebt und studiert in der Russischen Foederation. Er lebt mit seiner russischen Freundin zusammen und wird sie auf absehbare Zeit heiraten. Nun moechte D aber in Russland arbeiten und das ist als Auslaender nur sehr begrenzt, wenn ueberhaupt, moeglich. Also ueberlegt er sich, die russische Staatsbuergerschaft zu beantragen. Da er ja an einer russischen Uni studiert und das Studium 5 Jahre dauert, wird er mit den Sprachkenntnissen und der geforderten legalen Mindestaufenthaltsdauer keine Probleme geben. Also kurz und gut, die Chancen stehen nicht schlecht. Russland hat mit doppelten Staatsbuergerschaften kein Problem; aber eventuell Deutschland? D ist in Deutschland geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen, hat ein dt. Abitur, ist aus dem wehrpflichtigen Alter heraus und unterliegt nicht der Wehrueberwachung (zunaechst als T3 nicht eingezogen und, mit Erlass des Verteidigungsministers vom 1.10.2004 wegen Wegfalls der Tauglichkeitsstufe 3, T5 - nicht wehrdienstfaehig - eingestuft worden). Geht nun mit der Erlangung der russischen Staatsbuergerschaft die deutsche floeten? Oder kann/muss er einen Antrag stellen, damit ihm erlaubt wird, 2 Staatsbuergerschaften zu besitzen? |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum К сожалению, я не могу ответить на этот вопрос. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Zitat:
![]() Kannst Du das auch für Russisch-Laien übersetzen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Ich kann kein Russisch. Ich habe beim Google-Übersetzer den Satz "Leider kann ich diese Frage nicht beantworten" eingegeben und erhielt die Russische Antwort. Es steht jedem frei, umgekehrt das Russische zu kopieren und im Google-Übesetzer einzugeben, dann kommt umgekehrt der deutsche Satz heraus. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum вот жаль! нихрена блин от тебя не узнаёшь... versuch das mal zu uebersetzen! ![]() aber damit ist D ja nicht geholfen... |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Google-Übersetzer versteht es nicht. Irgendwas mit Pfannkuchen, die einem leid tun. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Mir tun meine Pfannkuchen auch immer leid. Können wir nicht doch mal zum Topic kommen, so lustig es ist?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Zitat:
Zitat:
__________________ 42 |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Allein wer dran denkt sowas abzuziehen sollte die Deutsche Staatsbürgerschaft abgenommen bekommen....WAHNSINN als Russe bist du doch in der gesamten Welt ""erledigt""...bei dem Image das die Wodkas haben...eyeyey... chris |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft mal andersrum Also gibt es die Moeglichkeit, beide Staatsbuergerschaften zu behalten... ? Man muss nur einen Antrag bei der zustaendigen Behoerde stellen. Waere interessant, wer ist die zustaendige Behoerde und was fuer Kriterien gelten da? Gibt es da Praktiker? Fuer D scheint ja das naechste Konsulat die Anlaufstelle zu sein. |
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