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Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch/Niederländisch

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch/Niederländisch innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 08.03.2011, 22:39
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Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch/Niederländisch

Hallo,

man nehme mal an, es sei eine Person X.
Person X wurde im Juli 1994 in Deutschland geboren, der Vater hätte die niederländische Staatsbürgerschaft, die Mutter die deutsche.
Soweit ich weiß, hätte Person X beide Staatsbürgerschaften, könnte deshalb beide Pässe ohne Probleme beantragen, und müsse noch nicht mal mit Eintreten der Volljährigkeit sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, da es vor dem dafür zuständigen Stichtag (irgendwann 2000 meine ich) geboren wurde.
Ist dies soweit korrekt? Ich habe nämlich etwas gehört, dass die Besitzer der niederländ. Staatsangehörigkeit diese nach 10 Jahren verlieren würde, sofern sie sich in einem anderen Land, und nicht in der EU wohnhaft seien.
Dies träfe doch nicht für Person X zu, da die Person in Deutschland, also in der EU wohnhaft ist.

Hat Person X demnach beide Staatsbürgerschaften auf Lebenszeit, ohne jemals eine abgeben zu müssen?

Grüße

Kris
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 09:28
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch/Niederländisch

Zitat:
Zitat von Kris6845 Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, hätte Person X beide Staatsbürgerschaften
Sie hat beide.

Zitat:
Zitat von Kris6845 Beitrag anzeigen
könnte deshalb beide Pässe ohne Probleme beantragen
Kann sie.

Zitat:
Zitat von Kris6845 Beitrag anzeigen
und müsse noch nicht mal mit Eintreten der Volljährigkeit sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, da es vor dem dafür zuständigen Stichtag (irgendwann 2000 meine ich) geboren wurde.
Ist dies soweit korrekt?
Fast korrekt. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben hat (§ 4 Abs. 1 StAG), brauchte sich noch nie entscheiden, das hat also mit diesem Stichtag nichts zu tun.

Zitat:
Zitat von Kris6845 Beitrag anzeigen
Ich habe nämlich etwas gehört, dass die Besitzer der niederländ. Staatsangehörigkeit diese nach 10 Jahren verlieren würde, sofern sie sich in einem anderen Land, und nicht in der EU wohnhaft seien.
Dies träfe doch nicht für Person X zu, da die Person in Deutschland, also in der EU wohnhaft ist.
Das wiederum ist niederländishes Recht und den deutschen Behörden daher ziemlich schnuppe. Man frage also in einem niederländichern Forum oder besser gleich beim niederländischen Konsulat, da muss die Person ja wegen des NL-Passes ohnehin hin.
__________________
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