Dies ist eine Diskussion zu Doppelte-Staatsbürgerschaft, D+NON-EU innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| gegeben sei folgender Fall : Person P ist in Deutschland geboren, als Kind ausländischer Eltern (Ex-Yu) - mit ausländischen Staatsangehörigkeiten. P besitzt die serbische Staatsangehörigkeit und ist in seinen 20igern (Visum : unbefristete Niederlassungserlaubnis) . Welche Möglichkeit(en) gibt es für eine doppelte Staatsangehörigkeit, dsh. welche Möglichkeiten gibt es die bestehende Staatsangehörigkeit zu behalten und zusätzlich die deutsche genehmigt zu bekommen. P hat eine Schwester, die 4.Pässe hat - "Hinnahme von Mehrstaatigkeit", alles genehmigt - ergo ist es möglich (gewesen). Bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn |
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| AW: Doppelte-Staatsbürgerschaft, D+NON-EU wie hat es denn die Schwester gemacht? Es gibt viele Möglichkeiten, z.B. könnte der serbische Staat sich weigern seinen Mitbürger auszubürgern und schickt die Ausbürgerungsunterlagen nicht, weil er möglicherweise seinen Militärdienst nicht abgeleistet hat( hat Serbien eine Militärpflicht?) Ist nur ein Beispiel. Oder es gibt andere Rechtsgrundlagen des jeweiligen Staates, die der Ausbürgerung im Wege stehen. |
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| AW: Doppelte-Staatsbürgerschaft, D+NON-EU Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft wurden hier schon mehrfach diskutiert. Die Suchfunktion kann hilfreich sein! Sie auch doppelte staatsbürgerschaft und Doppelte Staatsbürgerschaft???
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Doppelte-Staatsbürgerschaft, D+NON-EU Im Staatsangehörigkeitsgesetz sind eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, die eine Einbürgerung auch unter Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkiet zulassen: schau' Dir mal § 12 dieses Gesetzes an. |
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| AW: Doppelte-Staatsbürgerschaft, D+NON-EU Zitat:
Backs danke für den Hinweis. Charles0308 - alles gelesen - nichts davon hilft. Ich könnte hier schon mehr Tipps geben, als in beiden Threads zusammen. Komisch das keiner von der Behörde hier Tipps gegeben hat. Früher war das : Wehrdienst, Verlust von Eigentum, Erbrecht... falls die Antwort zu lange dauert vom Konsulat (zur Ausbürgerung) leider heißt das (ich glaube!) 2 Jahre, wobei man sich jedes halbe Jahr per Einschreiben hätte informieren müssen(!). Die ersten Gründe sind bei mir weggefallen. Weiß einer wie hoch die Grenze für die Ausbürgerungsgebühr ist ? |
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| AW: Doppelte-Staatsbürgerschaft, D+NON-EU Natürlich ist das einkommensabhängig. Es ist unzumutbar, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 1 278,23 Euro (umgerechnet von 2 500 DM) betragen.
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