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doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Dies ist eine Diskussion zu doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 14:55
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doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Hallo Leute,

wie ist es, wenn ein ausländisches Ehepaar (beide keine EU-Büger) ein Kind bekommt, welches von den deutschen Behörden die doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt bekommt, sich aber bei dem anderen Nicht-EU-Behörden gar nicht meldet und keine Ausweise beantragt. Was würde passieren? Müssten sich die Eltern eventuell Gedanken über Strafen u.s.w. machen? Würden die deutschen Behörden den anderen Behörden über die Geburt informieren?
Vielen Dank für die Antworten!

Geändert von Saydo (08.11.2007 um 16:24 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 20:38
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Zitat:
Zitat von Saydo
Hallo Leute,
Hallo Saydo

Zitat:
wie ist es, wenn ein ausländisches Ehepaar (beide keine EU-Büger) ein Kind bekommt, welches von den deutschen Behörden die doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt bekommt,
Von deutschen Behörden gibts höchstens die deutsche Staatsbürgerschaft. Die ausländische gibts vom anderen Staat.
Hier ist anscheinend der Geburtserwerb nach § 4 Abs. 3 StAG gemeint.

Zitat:
sich aber bei dem anderen Nicht-EU-Behörden gar nicht meldet und keine Ausweise beantragt. Was würde passieren? Müssten sich die Eltern eventuell Gedanken über Strafen u.s.w. machen?
Strafen wohl nicht, kommt allerdings auf das Land an, für alle kann ich das nicht ausschließen.
Aber das Kind würde z.B. als Angehöriger des anderen Staates ohne Papiere dieses Staates nicht in diesen einreisen dürfen.
Außerdem unterliegt der Erwerb nach § 4 Abs. 3 der Optionspflicht, das heißt, das Kind muß sich zwischen den beiden Staatsbürgerschaften entscheiden, wenn es 18 ist. Will es dann die deutsche behalten, muß es die andere aufgeben, und wenn es bis dahin nicht mal bei den dortigen Behörden angemeldet ist, wird es garantiert erhebliche Schwierigkeiten geben.

Um welchen anderen Staat geht es denn?

Zitat:
Würden die deutschen Behörden den anderen Behörden über die Geburt informieren?
Nein, das ist allein Sache der Eltern.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 20:43
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Bestikas Istanbul ?...ergo Türkei


Lg.
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Alt 08.11.2007, 22:59
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Zitat:
Zitat von Monaco501
Bestikas Istanbul ?...ergo Türkei


Lg.


Hi....Irrtum...es geht um Grashoppers Zürich...oder ???

Chr.

PS: Wenn überhaupt dann Besiktas oder ???
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Alt 09.11.2007, 08:13
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Nein, es geht um Galatasaray (auch nicht besser zur Zeit), also um die Türkei!

Bin kein 8esiktas-Fan (was für eine Schande! )
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Alt 09.11.2007, 08:17
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Zitat:
Zitat von Mitleser
Aber das Kind würde z.B. als Angehöriger des anderen Staates ohne Papiere dieses Staates nicht in diesen einreisen dürfen..
Wenn das Kind aber deutsche Papiere hat, und niemals als Angehöriger gemeldet wurde?
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  #7 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 12:43
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Das Kind wird wohl, solange es klein ist, kaum alleine reisen, sondern zusammen mit den Eltern. Und wenn türkische Eltern in die Türkei einreisen und ein Kind mit nur deutschen Papieren dabei haben, wird man sich bestimmt Gedanken machen. Besonders wenn das Kind den gleichen (türkischen) Familiennamen wie die Erwachsenen trägt. Und jeder Grenzbeamte weiß mit Sicherheit, daß ein Kind türkischer Eltern ebenfalls die türkische Staatsbürgerschaft besitzt.

Ich frag mich nur wofür das gut sein soll, das Kind nicht beim Konsulat anzumelden. Es besitzt ja trotzdem laut türkischem Gesetz auch die türkische Staatsbürgerschaft und muß diese später aufgeben, was ohne Papiere nur mit großen Schwierigkeitne geht. Oder es verzichtet mit 18 auf die deutsche, dann muß es erst recht türkische Papiere haben.
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Alt 09.11.2007, 12:46
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Zitat:
Zitat von Mitleser
Ich frag mich nur wofür das gut sein soll, das Kind nicht beim Konsulat anzumelden. Es besitzt ja trotzdem laut türkischem Gesetz auch die türkische Staatsbürgerschaft und muß diese später aufgeben, was ohne Papiere nur mit großen Schwierigkeitne geht. Oder es verzichtet mit 18 auf die deutsche, dann muß es erst recht türkische Papiere haben.
Die Eltern wollen den Sohn nicht in die Mühlen der türkischen Bürokratie stürzen. Jeder der das kennt, würde genauso handeln.
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  #9 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 13:10
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Mit dieser Vogel-Strauß-Haltung (Kopf in den Sand stecken) wird es doch eher schlimmer als besser. Das Kind ist nun mal auch türkischer Staatsbürger, ob angemeldet oder nicht. Es wird später ganz massive Probleme bekommen weil er ja unter der Opotionspflicht steht.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 13:18
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AW: doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem

Zitat:
Zitat von Mitleser
Mit dieser Vogel-Strauß-Haltung (Kopf in den Sand stecken) wird es doch eher schlimmer als besser. Das Kind ist nun mal auch türkischer Staatsbürger, ob angemeldet oder nicht. Es wird später ganz massive Probleme bekommen weil er ja unter der Opotionspflicht steht.

.....sehe ich original auch so!

Aber eventuell könnte ein Tipp von der Einbürgerungsstelle gegeben werden können???


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