Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kontingentflüchtlingen

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kontingentflüchtlingen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 20:04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, walther65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Post Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kontingentflüchtlingen

Folgender fiktiver Fall: Jemand lebt in Deutschland seit dem Jahre 2000 und wurde damals als Kontingentflüchtling (Jüdischer Emigrantin) aus der ehemaligen Sowjetunion anerkannt. Jetzt möchte sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber dennoch die russische behalten. Nach dem alten Recht wäre dies ohne weiteres möglich gewesen.
Wie wirkt sich die aktuelle Regelung auf diesen Kontingentflüchtling aus dem Jahre 2000 aus?
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es nach der aktuellen Regelung 2008 hierfür?
Gibt es für Sie noch die Möglichkeit einen blauen Reisepass als Kontingentflüchtling zu erhalten?
Wie kann sie Ihn erhalten? Muss bei der Beantragung etwas Spezielles beachtet werden. Kann sie mit diesem dann die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten?
P.S: Würde es eine Rolle spielen, wenn sie inzwischen mit einem Deutschen verheiratet ist, und ein Kind hat, das auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Würde es eine Rolle spielen, wenn die Frau die russische Staatsbürgerschaft nicht abgeben kann, weil sie ein Einzelkind bei ihren Eltern ist (außerdem der Vater schon sehr alt ist) und sie deswegen immer wieder schnell nach Russland kommen muß (Visumkosten und Austellungszeitraum).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.10.2008, 02:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.265
98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kontingentflüchtlingen

Zitat:
Zitat von walther65
Jetzt möchte sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber dennoch die russische behalten. Nach dem alten Recht wäre dies ohne weiteres möglich gewesen.
Ja, und nach dem derzeit geltenden Recht vergessen wir die Sache am besten einfach mal. Null Chance. Die Zeiten wo man diesen Leuten alles hinterher geworfen hat, sind zum Glück vorbei.

Zitat:
Gibt es für Sie noch die Möglichkeit einen blauen Reisepass als Kontingentflüchtling zu erhalten?
Nein wieso? man ist ja ganz offensichtlich nicht politisch verfolgt.

Zitat:
Würde es eine Rolle spielen, wenn die Frau die russische Staatsbürgerschaft nicht abgeben kann, weil sie ein Einzelkind bei ihren Eltern ist (außerdem der Vater schon sehr alt ist) und sie deswegen immer wieder schnell nach Russland kommen muß (Visumkosten und Austellungszeitraum).
Spricht erstens gegen eine politische Verfolgung und ist zweitens ausdrücklich kein Grund für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 22:13
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 54
Keine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kyrill hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kontingentflüchtlingen

Ich habe mal aus einer unüberprüften Quelle erfahren, dass als Grund für die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates das Vorhandensein vom Vermögen (z.B. Immobolie) i.H.v über 10.000 EUR in deisem Land sein kann. Ob das so wirklich ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Vielleicht weiß hier jemand mehr darüber. Für mich klingt das eigntlich als ein plausibler Grund.
__________________
nemo tenetur se ipsum accusare

Alle Angaben verständlicherweise ohne Gewähr!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 23:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.265
98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kontingentflüchtlingen

Nein, das bloße Vorhandensein von Vermögen ist kein Grund. Ein Grund wäre es allerdings, wenn man dieses Vermögen wegen der Aufgabe der Staatsbürgerschaft entschädigungslos verlieren würde. Einfach mal nachgucken, Staatsangehörigkeitsgesetz, § 12.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
doppelte staatsbürgerschaft Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 07.02.2011 20:05
Doppelte Staatsbürgerschaft Asyl- und Ausländerrecht 07.10.2009 21:38
Doppelte Staatsbürgerschaft Asyl- und Ausländerrecht 17.01.2009 12:41
Doppelte Staatsbürgerschaft Staats- und Verfassungsrecht 23.08.2008 12:38
doppelte Staatsbürgerschaft bei Neugeborenem Asyl- und Ausländerrecht 09.11.2007 14:40





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN