Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft??? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Doppelte Staatsbürgerschaft??? |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Sicher, aber aber mit Wiedererwerb der russischen Staatsangehörigkeit verliert A die deutsche Staatsbürgerschaft wieder (vgl. § 25 Abs. 1 StAG). |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Ja, er möchte aber beide besitzen. Hab gehört, dass es die russische quasi umsonst gibt, wenn man viel Geld in Rußland anleget zb. in Immobilien, es handelt sich aber um millionen. Manche besitzen auch beide Staatsangehörigkeiten. Ist da was geändert worden? |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Was soll da geändert worden sein? § 25 StAG lautet seit dem Jahr 2000: Zitat:
Zitat:
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Entscheidend ist dabei die Frage, wie A seine russische Staatsbürgerschaft "losgeworden" ist. Mal angenommen, das Kind einer deutschen Mutter und eines deutschen Vaters kommt in den USA zur Welt. Dann ist dieses Kind kraft seiner Geburt Deutscher. (Und nicht etwa durch Einbürgerung.) Gleichzeitig ist dieses Kind automatisch aber auch US-amerikanischer Staatsbürger - weil es auf dem Territorium der USA (außer Guam und Amerikanisch-Samoa) geboren wurde. Dieses Kind kann jederzeit mit seiner Geburtsurkunde zu jedem US-Konsulat oder auch zur US-Einwanderungsbehörde an einem US-Flughafen gehen, und bekommt dort anstandslos einen US-Paß bzw. die Einreiseerlaubnis. Auf die US-Staatsbürgerschaft kann ein in den USA geborener Mensch auch nicht verzichten, weder de facto noch de jure, er kann sie auch nicht "abgeben" - das kann er nur, wenn er sich hat einbürgern lassen ("naturalized citizen"). Wer eine US-Geburtsurkunde hat, die bescheinigt, daß er auf dem Territorium der USA geboren wurde, der ist auf alle Zeiten berechtigt, US-Amerikaner zu sein. Und wenn er nie die USA besucht hat, und erst mit 80 beim Konsulat ankommt. Wenn also nun der Russe in Rußland einem entsprechenden Recht unterliegt, dann kann ihn eigentlich niemand daran hindern, dieses Recht später wieder in Anspruch zu nehmen. Was passieren kann ist höchstens, daß ihm die deutsche Staatsangehörigkeit dann wieder aberkannt wird, wenn deutschen Behörden davon erfahren. Das ist ja grundsätzlich möglich, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird, und das würde er dann ja nicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Selbstverständlich gibt es solche Doppelstaatsangehörigkeiten, das oben genannte Beispiel (deutsche Eltern / Geburt in den USA) passt sehr gut. Bei derartigen Tatbeständen geht auch die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren. Vielmehr bestimmt § 25 Abs. 1 StAG, dass ein Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nur dann eintritt, wenn der Erwerb der ausländischen taatsangehörigkeit auf A n t r a g erfolgt. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? ok, A ist in Rußland geboren lebt jetzt seit über 10 jahren in Deutschland, seine Eltern sind gebürtige Russen, haben aber eine deutsche Staatsbürgerschaft. A hatte jetzt das Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, er hat eingewiligt, dafür wurde aber verlagt auch wenn er in Rußland geboren ist, dass er die deutsche ablegt. Hat nun beim russischen Konsulat sich ausbürgern lassen. A geht es darum beide zu besitzen und nicht später hin und herzu wechseln. A ist beruflich in Rußland unterwegs und da Rußland nicht zur EU gehört, macht es alles bisschen schwierig. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und für die Russen ist's bei Reisen in die EU ja auch nicht einfacher. Putin (oder war's Medwedew?) hat neulich irgendwas geäußert, in der Richtung, daß Russland die Visapflicht für EU-Bürger aufheben möchte. In ein paar Jahren. Oder so.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Vielleicht hat A ja die Möfglichkeit, in Russland auch als Deutscher ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Dann wäre nicht für jede Reise ein Visum erforderlich. Auch gibt es (jedenfalls hier) Visa, die für mehrere Einreisen gültig sind und verwendet werden können. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft??? Zitat:
Zitat:
Aber über diese Möglichkeiten informiert einen bei Bedarf jedes russische Konsulat.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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