Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft Zitat:
Man hätte eine Übergangsregelung schaffen können, in der sich Betroffene, explizit für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden können (wie es das Optionsmodell für nach 2000 Geborene macht...das Prinzip ist dasselbe). Man muss der Realiät ins Auge blicken. Wenn ein Gesetz eine Lücke bietet (wie die Inlandsklausel), wieso sollte sie nicht genutzt werden? Das ist nicht illegal. Ohne Recht studiert zu haben, denke ich das das Ausnutzen von Gesetzeslücken nichts ungewöhnliches ist. Hier wurde eine Gesetzeslücke von heute auf morgen geschlossen und die Menschen damit illegalisiert. Nochmal: Finden Sie an diesem Prinzip nichts negativ? Zitat:
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Ich zitiere: "Demnach besteht eine Divergenz zwischen türkischem Recht und der Praxis, da offensichtlich die Ausbürgerung, trotz Vorliegen der Voraussetzungen, in manchen Fällen nicht vollzogen wurde. Nach türkischem Recht bleibt eine Person so lange türkischer Staatsbürger, wie er im Melderegister als Türke weitergeführt wird (Staatsangehörigkeitsrecht, Prof. Dr. Rona Aybay, 4. Auflage 2001 Istanbul, Seite 186). Dieser Umstand berührt allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, da der eindeutige Wortlaut des § 25 StAG für den Verlust voraussetzt, dass ein Deutscher eine ausländische Staatsbürgerschaft, d.h. nachdem er in den deutschen Staatsverband aufgenommen wurde, auf Antrag annimmt. Eine Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft kann hier allerdings schon deshalb nicht vorliegen, weil eine Ausbürgerung erst gar nicht erfolgt ist." (Quelle:http://www.jurblog.de/2005/05/26/dop...n-deutschland/) Und die Bestrafung dieser Divergenz wurde auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft Angenommen, es wird ein Baby geboren in der Türkei, die Mutter ist Russin, aber in Deutschland nach 1999 eingebürgert, der Vater ist in Deutschland geboren, ist aber türkischer Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthaltsvisum in Deutschland, Mutter und Vater sind nicht verheiratet! Mutter hat ein Touristenvisum in der Türkei (90 Tage), welche Staatsbürgerschaft bekommt dann das Baby? Ist ein etwas verzwickter Fall, kann das Bay, wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht, die türkische Staatsbürgerschaft bekommen, oder bekommt es eine Doppelte Staatsbürgerschaft, wer kann diesen Fall lösen? |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft Zitat:
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft Also hat das Baby Deiner Meinung nach automatisch deutsche und türkische Staatsbürgerschaft, ohne dass sich die Eltern bei den Behörden zum Wahnsinn treiben lassen müssen? |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft Und noch eine Frage: hat die Mutter des Kindes (die ja nur ein turistisches Visum hat) durch das Baby, das ja eine türkische Staatsbürgerschaft nach dem Vater bekommt, Vorteile in der Türkei (z. B. vereinfachtes Aufenthaltserlaubnis- und Arbeitsgenehmigungsverfahren usw.) |
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