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Doppelte Staatsbürgerschaft

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 17:42
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von Mitleser
Nun bitte nicht alles durcheinander werfen. Die Sache mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer anderen und das Optionsmodell sind ja nun zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Sie sind so ein Wortumdreher, was? Ich hab mit keinem Wort gesagt, dass das gleiche Dinge wären, aber sie fielen in dieselbe Zeit. Ich finde durchaus, dass die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ein Fortschritt war, aber gleichzeitig für viele Bürger ein Rückschritt, da die Streichung der Inlandklausel, sie zu Nicht-Deutschen gemacht hat. Finden Sie tatsächlich überhaupt nichts Negatives daran? Dann brauchen wir auch nicht weiter zu diskutieren. Dann können Sie einfach nicht nachvollziehen (bzw. nachempfinden), was es bedeutet von heute auf morgen seine Staatsbürgerschaft zu verlieren.
Man hätte eine Übergangsregelung schaffen können, in der sich Betroffene, explizit für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden können (wie es das Optionsmodell für nach 2000 Geborene macht...das Prinzip ist dasselbe).
Man muss der Realiät ins Auge blicken. Wenn ein Gesetz eine Lücke bietet (wie die Inlandsklausel), wieso sollte sie nicht genutzt werden? Das ist nicht illegal. Ohne Recht studiert zu haben, denke ich das das Ausnutzen von Gesetzeslücken nichts ungewöhnliches ist. Hier wurde eine Gesetzeslücke von heute auf morgen geschlossen und die Menschen damit illegalisiert. Nochmal: Finden Sie an diesem Prinzip nichts negativ?


Zitat:
Zitat von Mitleser
Entstanden ist es bereits 1913, in Kraft getreten 1914, damals unter dem namen "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz". Bereits in dieser ursprünglichen Fassung fand sich die Regelung, dass der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft zum Verlust der deutschen führt. So neu ist die Geschichte also überhaupt nicht. Neu war lediglich die Streichung der so genannten Inlandsklausel.
Diesen Absatz halte ich für reine Schlaumeierei. Mir ist das alles bekannt. Aber, wie oben erwähnt, hatte diese Streichung tiefgreifende Folgen für geschätzte 50 000 Menschen.


Zitat:
Zitat von Mitleser
Zugegeben, das war seinerzeit ziemlich daneben. Ändert aber nichts daran, dass das nun mal die Spielregeln der Demokratie sind. Wie auch immer: die ursprüngliche Absicht der Regierung Schröder war jedenfalls im Bundesrat nicht mehr mehrheitsfähig. So war es letztlich auch nur konsequent, dass man das Schlupfloch stopfte und so die zunehmende "Mehrstaatigkeit duch die Hintertür" beendete.
Deutschland sieht Mehrstaatigkeit als zu bekämpfendes Übel an. Konsequent kann man das Vorgehen nennen...aber ob das so förderlich für das Zugehörigkeitsgefühl von ausländischen Bürgern zu Deutschland, ist eine andere Frage.

Zitat:
Zitat von Mitleser
Das kann schon deshalb nicht richtig sein, weil der Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft nicht erst duch die Streichung aus einem Register erfolgt, sondern duch Beschluss des Ministerrats. Da darüber eine Urkunde ausgestellt wird, die zwecks Einbürgerung der deutschen Einbürgerungsbehörde vorgelegt wird, kann als sicher gelten, dass alle Betroffenen auch tatsächlich ordnungsgemäß ausgebürgert waren.
Waren Sie schonmal in einem türkischen Konsulat? Haben Sie mit Betroffenen gesprochen? Dann würden Sie vielleicht etwas anders denken. Es hat sich gezeigt, dass eine Ausbürgerungsurkunde nichts über die reale Lage aussagt. Ich will keine neue Diskussion über das türkische Staatsangehörigkeitsrecht starten, aber muss Sie korrigieren: im türkischen Recht gilt man als türkischer Bürger, solange man im Melderegister geführt ist. D.h. ich kann ein offizielles Ausbürgerungsdokument in der Hand halten, aber tatsächlich nicht ausgebürgert sein. Dieser gesetzeswidrigen Praxis haben sich türkische Konsulate bedient.

Ich zitiere: "Demnach besteht eine Divergenz zwischen türkischem Recht und der Praxis, da offensichtlich die Ausbürgerung, trotz Vorliegen der Voraussetzungen, in manchen Fällen nicht vollzogen wurde. Nach türkischem Recht bleibt eine Person so lange türkischer Staatsbürger, wie er im Melderegister als Türke weitergeführt wird (Staatsangehörigkeitsrecht, Prof. Dr. Rona Aybay, 4. Auflage 2001 Istanbul, Seite 186). Dieser Umstand berührt allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, da der eindeutige Wortlaut des § 25 StAG für den Verlust voraussetzt, dass ein Deutscher eine ausländische Staatsbürgerschaft, d.h. nachdem er in den deutschen Staatsverband aufgenommen wurde, auf Antrag annimmt. Eine Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft kann hier allerdings schon deshalb nicht vorliegen, weil eine Ausbürgerung erst gar nicht erfolgt ist." (Quelle:http://www.jurblog.de/2005/05/26/dop...n-deutschland/)

Und die Bestrafung dieser Divergenz wurde auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen.
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  #12 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 13:13
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft

Angenommen, es wird ein Baby geboren in der Türkei, die Mutter ist Russin, aber in Deutschland nach 1999 eingebürgert, der Vater ist in Deutschland geboren, ist aber türkischer Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthaltsvisum in Deutschland, Mutter und Vater sind nicht verheiratet! Mutter hat ein Touristenvisum in der Türkei (90 Tage), welche Staatsbürgerschaft bekommt dann das Baby? Ist ein etwas verzwickter Fall, kann das Bay, wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht, die türkische Staatsbürgerschaft bekommen, oder bekommt es eine Doppelte Staatsbürgerschaft, wer kann diesen Fall lösen?
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Alt 17.01.2009, 00:17
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von bellasmirnova
die Mutter ist Russin, aber in Deutschland nach 1999 eingebürgert,
Wie jetzt? Wenn sie eingebürgert ist, dann ist sie nicht Russin, sondern Deutsche.

Zitat:
Zitat von bellasmirnova
der Vater ist in Deutschland geboren, ist aber türkischer Staatsbürger
Wo er geboren ist, spielt keine Rolle. Die Frage ist doch nur, ob er auch rechtlich der Vater ist.

Zitat:
Zitat von bellasmirnova
Mutter und Vater sind nicht verheiratet!
und zwar deswegen. vater wird er erst durch wirksame Vaterschaftsanerkennung.

Zitat:
Zitat von bellasmirnova
welche Staatsbürgerschaft bekommt dann das Baby?
Die der Mutter und die des Vaters (sofern es rechtlich einen gibt, siehe oben).

Zitat:
Zitat von bellasmirnova
Ist ein etwas verzwickter Fall,
Nicht die Bohne!
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  #14 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 11:30
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft

Also hat das Baby Deiner Meinung nach automatisch deutsche und türkische Staatsbürgerschaft, ohne dass sich die Eltern bei den Behörden zum Wahnsinn treiben lassen müssen?
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  #15 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 11:41
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft

Und noch eine Frage: hat die Mutter des Kindes (die ja nur ein turistisches Visum hat) durch das Baby, das ja eine türkische Staatsbürgerschaft nach dem Vater bekommt, Vorteile in der Türkei (z. B. vereinfachtes Aufenthaltserlaubnis- und Arbeitsgenehmigungsverfahren usw.)
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