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Doppelte Staatsangehörigkeit - Deutsche beibehalten?

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsangehörigkeit - Deutsche beibehalten? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 18.01.2010, 17:58
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Doppelte Staatsangehörigkeit - Deutsche beibehalten?

Hallo zusammen,

folgender hypothetischer Fall:
Angenommen, ein deutscher Staatsbürger plant, in naher Zukunft nach Rußland überzusiedeln. Er möchte die russische Staatsangehörigkeit annehmen (die er vor längerer zeit schon einmal innehatte - und dann zugunsten der deutschen aufgegeben hat). Nehmen wir an, dass die russischen Behörden dem zustimmen würden.
§ 25 Abs. 2 StAG sieht ja vor, dass dazu ein Antrag bei der zust. deutschen Behörde notwendig ist.
Leider wird im entsprechenden Paragraphen nicht geschildert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Was sind denn mögliche Voraussetzungen (Begründungen), unter denen die russiche Staatsangehörigkeit angenommen werden kann, ohne die deutsche zu verlieren? Reicht eine familiäre Beziehung zu in Deutschland lebenden Personen (Familienangehörige)?

Vielen Dank im voraus

Gruß
Probie
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Alt 18.01.2010, 19:44
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit - Deutsche beibehalten?

siehe http://www.bva.bund.de/nn_385304/DE/...behaltung.html
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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