Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsangehörigkeit innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Doppelte Staatsangehörigkeit Also Person X ist In Deutschland geboren, dessen Eltern aber beide Aus der Slowakei Stammen. Person X besitzt noch die Slowakische Staatsangehörigkeit. Doch muss er sich ja mit 16 oder 21 entscheiden ob er die Deutsche oder Slowakische haben möchte, daher möchte ich nachfragen ob Person X eine Doppelte Staatsangehörigkeit haben könnte. Deutsch/slowakisch Danke fuer ihre Antworten Cezka |
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| AW: Doppelte Staatsangehörigkeit In welchem Jahr wurde Person X geboren? Wurde Person X eingebürgert? Wenn ja, nach welchem §? Oder war ein Elternteil schon Deutscher, als Person X geboren wurde? |
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| AW: Doppelte Staatsangehörigkeit Person X wurde 1992, Elternteile waren nicht Deutsche. |
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| AW: Doppelte Staatsangehörigkeit Dann kann es eigentlich nur eine Einbürgerung nach § 40 b gewesen sein. Damit unterliegt Person X der Optionspflicht nach § 29 StAG. Sie wird kurz vor dem 18. Geburtstag eine entsprechende Aufforderung von der Staatsangehörigkeitsbehörde erhalten. Weil aber die Slowakei inzwischen zur EU gehört und EU-Bürger generell bei einer Einbürgerung die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben müssen, kann sie im Prinzip die alte Staatsbürgerschaft behalten. Dabei ist Vorsicht angebracht: Durch die Erklärung, die andere Staatsbürgerschaft behalten zu wollen, geht die deutsche St.B. nach § 29 verloren. Sie geht aber nicht verloren, wenn Person X eine Beibehaltungsgemehmigung hat (siehe § 29 Abs. 3 und 4). Also: Jetzt muß noch gar nichts gemacht werden. Mit 18 dann sofort diese Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Da das bis dahin noch ein paar Jahre dauert, vorher noch mal erkundigen, kann ja sein daß das Gesetz bis dahin noch mal geändert wird. |
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