Dies ist eine Diskussion zu Doppelnationalität ---> welche zählt? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Doppelnationalität ---> welche zählt? Es geht um die Heirat von Mr X. mit Frau Y, die leider aus Hong Kong SAR wäre. Mr X hätte die deutsch-französische Doppelnationalität, da seine Eltern schon vor ihm eine Binationale Ehe gewagt haben. Nun ist Mr X dran die Geschichte zu wiederholen, aber: Zur Erhalt eines Visums zur Eheschließung braucht Fr. Y den Deutsch-Test A1 zu belegen. Dieser Nachweis der deutschen Sprache ist laut Aussagen beim Auswertigen Amt nicht nötig für Ausländerinen, die einen nicht deutschen EU-Bürger, der in Deutschland lebt, heiraten wollen ... 1) Wie würde juristisch gesehen die deutsche Botschaft in HK reagieren, falls Mr X seine zwei Pässe (französisch und deutsch) für den Visum von Fr Y vorlegen würde -> würden die Geliebten diese Ausnahme erfüllen, und die Geliebte würde kein Test brauchen da Mr X franzose ist? 2) sollte Mr X diese Ausnahme nicht erfüllen, könnte er sich in Deutschland neu als franzose anmelden (obwohl die dann wissen, dass er auch deutsch ist) ??? Vielen Dank für eine Antwort |
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| AW: Doppelnationalität ---> welche zählt? Ein Deutscher wird in Deutschland immer als Deutscher behandelt, auch wenn er noch 20 andere Pässe hat. |
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| AW: Doppelnationalität ---> welche zählt? wäre dann eine Lösung für Mr. X seine deutsche Staatsangehörigkeit zurückzugeben? |
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| AW: Doppelnationalität ---> welche zählt? Warum so kompliziert? Warum lernt Frau Y nicht einfach die paar Brocken Deutsch. Das Beherrschen der deutschen Sprache soll ja echt hilfreich sein, wenn man in Deutschland leben will. Aber grundsätzlich gilt: Ein Deutscher kann auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, wenn er eine weitere besitzt. Ein Deutscher im wehrpflichtigen Alter benötigt dazu allerdings die Genehmigung der zuständigen Wehrbehörde. Er muss sich natürlich darüber im Klaren sein, dass er dann hier Ausländer ist. |
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