Dies ist eine Diskussion zu Die türkische Schwiegermutter einer jungen Frau innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Die Schwiegereltern (60,68) einer jungen Frau hätten über 25 Jahre hier in Deutschland gelebt und auch gearbeitet. Beide hätten die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gehabt und wären vor 3 Jahren dann zurück in die Türkei gegangen um ihr Rentnerdasein zu geniessen, keiner der beiden hätte jemals an eine Rückkehr nach Deutschland gedacht und somit auch bei ihrer Rückkehr in die Türkei keinen Antrag gestellt, dass die Aufenthaltserlaubnis bestehen bleiben würde, wenn dann aber alles anders gekommen wäre, der Schwiegervater letztes Jahr in der Türkei ermordet wurde, die Schwiegermutter daraufhin einen Schlaganfall erlitt und Pflegebedürftig geworden wäre, mit Lähmungserscheinungen der rechten Seite sowie schlimmen seelischen Problemen. Wenn die Söhne der Schwiegermutter mit deutscher Staatsbürgerschaft in Deutschland leben würden und die Schwiegermutter in der Türkei niemanden hätte der sich um sie kümmert, die junge Frau sie aber gerne bei sich und ihrem Mann aufnehmen und pflegen würde, die Ausländerbehörde ihr allerdings mitgeteilt hätte, dass ein Antrag auf Familienzusammenführung zu 99% abgelehnt werden würde da die Krankenversorgung in der Türkei gut wäre und sie nur mit einem Besuchervisum rechnen könnten. Die Strapazen des Hin und Hers aber einfach zu groß für die Schwiegermutter wären, würde es da noch Hoffnung geben, dass die junge Frau die Schwiegermutter ganz zu sich nehmen könnte? Den Lebensunterhalt und die Unterkunft könnte sie absichern, zudem ihre Schwiegermutter auch noch Rente (Witwen,-u.Betriebs.) erhalten würde, die sie aus Deutschland bezieht. |
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| AW: Die türkische Schwiegermutter einer jungen Frau Zitat:
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| AW: Die türkische Schwiegermutter einer jungen Frau Zitat:
hi, ich meine wenn jemand hier eine deutsche Rente bezieht, so hat er auch in das Rentensystem mit der Sozialversicherung eingezahlt. Also müsste Sie wohl voll einen Anspruch auf Krankenversicherung haben. mfg mertiko |
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| AW: Die türkische Schwiegermutter einer jungen Frau Nö, Renten- und Krankenversicherung sind völlig unabhängig voneinander.
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| AW: Die türkische Schwiegermutter einer jungen Frau Zitat:
hallo, achso mag sein, aber demzufolge müssten ja alle rentenbezieher die im ausland leben von der krankenversicherung ausgenommen sein, oder? mfg mertiko |
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| AW: Die türkische Schwiegermutter einer jungen Frau Ich beziehe EU Rente und ich musste mich von der gesetzlichen KK abmelden als ich ins Ausland gezogen bin. cateyes |
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| AW: Die türkische Schwiegermutter einer jungen Frau Zitat:
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