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deutsches Volkstum im Sinne des BVFG

Dies ist eine Diskussion zu deutsches Volkstum im Sinne des BVFG innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 20.11.2009, 08:00
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deutsches Volkstum im Sinne des BVFG

Hallo!

Ich wuerde gern mal wissen, was deutsches Volkstum im Sinne des § 6 I BVFG Bundesvertriebenengesetzes ist? Es werden zwar Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur genannt, aber es geht auch ohne... siehe § 6 II Nr. 3 S. 2
Hat da jemand mehr Infos, Kommentare oder Drucksachen? Entscheidungen?
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