Dies ist eine Diskussion zu Deutsches Kind und Fiktionsbescheinigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Deutsches Kind und Fiktionsbescheinigung Der Vater meines Kindes (aus Tansania)ist im Febr. O7 mit einem Touristenvisum nach Deutschland (Baden-Württemberg)eingereist, durfte dann 8 Monate (Duldung) über die Zeit der Schwangerschaft, Geburt und 3 Monate danach hier bleiben(Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht geteilt!); Ausreise dann im Sept. 07, um sich bei der Deutschen Botschaft in Tansania ein Visum zur Familienzusammenführung zu besorgen, welches er auch nach 2 Wochen erhalten hatte. Er jedoch kam erst am Tag, an dem sein Einreisevisum ablief (9.1.08) ohne mich über seine Ankunft zu informieren derzeit waren wir schon verstritten und getrennt. Nach 2 Wochen verschwand er nach Berlin zu irgendwelchen Freunden, welche er zuvor nie erwähnt hatte und nahm sich dort dann einen Anwalt. Er meldete sich dort in Berlin dann auch im März 08 an. Ich beantragte beim Familiengericht das Alleinige Sorgerecht und er unterschrieb bei der Ausländerbehörde freiwillig, daß er das Land nach dem Prozess im März 08 verlassen würde. Bis Ende März 08 wurde ihm eine Duldung bewilligt und ich erhielt vom Familiengericht das alleinige Sorgerecht zurück. Er stellte dann den Antrag auf Umgang beim Familiengericht und nach Gesprächen beim Sozialen Dienst des Jugendamtes, kam er 3x zum Umgang von Berlin nach Ulm immer zu spät , dann wurde der betreute Umgang beim Kinderschutzbund eingeleitet, der im August 08 begann, und wo er unterschrieb, daß er alle 2 Wochen seinen Sohn für 2 Stunden sehen möchte er kam zu spät oder gar nicht Von August 08 bis Dezember 08 sah er seinen Sohn 3 mal dort und durch seine Verspätungen auch insgesamt nur 3 Stunden !!! Im Januar 09 meldete er sich wieder beim Kinderschutzbund, doch ich war nicht mehr bereit, mich dort mit ihm zu treffen und auch mit dem Ja des Jugendamtes verblieben wir so, daß so kein Umgang mehr stattfinden könne. Das Umgangsverfahren ruht seit Ende Febr.09. Seinen Rechtsanwalt sprach er wohl im Dez. 08 letztmalig mit dem Entschluß zu seinem Kind gehen und sich dort anmelden zu wollen. Wieder tauchte er unter und war weder für das Jugendamt noch für seinen Rechtsanwalt (weder schriftlich noch telefonisch) erreichbar. Das Ausländeramt meldete sich im März 09 schriftlich bei seinem Anwalt, der ihn nicht erreichen konnte. Im Mai 09 nun wollte er seinen Sohn wiedersehen, und als ich nicht einlenkte, meldete er sich wieder bei seinem Rechtsanwalt, welcher ihm riet, sich bei der Ausländerbehörde persönlich zu melden. Dem kam er nach und er erhielt nun im Mai 09 eine Fiktionsbescheinigung(das hat wohl das Ausländergericht so entschieden), nachdem er sich hier in einem Hotel angemeldet hatte. Seine Duldung war ja nun schon seit März 08 abgelaufen Er bezahlt keinen Unterhalt und ist seit Febr. 08 auch nicht mehr krankenversichert. Meine Frage nun zu dem ganzen Dilemma: Wie stehen seine Chancen auf Bleiberecht? er instrumentalisiert einen Sohn für sein Bleiberecht es zeigt keinerlei Interesse an ihm Was erlaubt ihm die Fiktionsbescheinigung? Was, wenn er nun straffällig werden würde? Wie würde eine Abschiebung aussehen? |
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| AW: Deutsches Kind und Fiktionsbescheinigung Hi.. oh man...wiedermal einer meiner LIEBLINGSTHREADS !!!!! Aber mal abgésehen davon, sollten SIE mal die Forenregeln lesen, bevor sie den ellenlangen Roman nicht Regelgerecht umschreiben wird eh keiner antworten (dürfen) !! Chr. |
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