Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Dies ist eine Diskussion zu Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 12:51
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Negril hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Hallo!

Folgende Sachlage: Herr A, welcher deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland lebt, ist mit Frau B in einer nichtehelichen Beziehung. Frau B ist jamaikanische Staatsbürgerin, lebt auf Jamaika und von Herrn A schwanger. Nun beabsichtigt Herr A nach der Geburt des gemeinsamen Kindes (was nach Anerkennung der Vaterschaft durch Herrn A deutscher Staatsbürger werden müsste) Frau B und das Kind nach Deutschland zu holen. Leider besitzt Frau B keinerlei deutsche Sprachkenntnisse und daher stellt sich die deutsche Botschaft auf Jamaika quer Frau B, trotz deutschem Kind, ein Visum zur Familienzusammenführung auszustellen. Ist es wirklich so, dass Frau B, trotz deutschem Kind, zwingend Deutsch sprechen muss, nur damit Herr A seine Familie nach Deutschland holen kann?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 13:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

warum man in den 9 Monaten der Schwangerschaft nicht deutsch lernen kann/will um den Sprachtest zu bestehen erschließt sich mir nicht ... wie will eine jamaikanische Staatsbürgerin ohne Kenntnis der Sprache in Deutschland auch nur ansatzweise zurecht kommen?
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 11:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Eine notwendige "Familienzusammenführung" nach deutschem Recht sehe ich nicht; die "Familie" hier Mutter und Kind sind zusammen ... eben in Jamaika. Der vermeintliche Vater ist keine eheliche Bindung mit der Mutter eingegangen ... insoweit besteht auch keine Notwendigkeit für eine Familienzusammenführung.

Außerdem steht es dem vermeintlichen Vater frei, eine Familienzusammenführung ohne große Probleme zu erreichen: Er zieht nach Jamaika

Inwieweit das Kind hier Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 21:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Ich habe etwas im I-net gesucht und diese Beiträge gefunden
Herr Negril hat eine Frage gestellt und hat nichts anderes erhalten als verhöhnt zu werden. Vielleicht mal den Stil überdenken. Danke.
So zur Sache:
Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
Dazu gehört das der Herr A das Kind anerkennt.
Danach erhält das Kind einen deutschen Pass.
Mit diesem könnte es sofort in die BRD einreisen.
Die Frau B kann aufgrund dessen zur Familienzusammenführung
mit dem Kind in die BRD einreisen. Ohne Deutschkenntnisse, diese soll sie dann vor Ort erlernen und erhält dazu auch vom Ausländeramt finanzielle Unterstützung. "Sprachkurs besonders preiswert" Die Frau B hält sich somit in der BRD nicht aufgrund des Freundes auf, sondern nur zur Sorge für ihr Kind.

Hogi
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 23:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Zitat:
Zitat von hogi Beitrag anzeigen
Herr Negril hat eine Frage gestellt und hat nichts anderes erhalten als verhöhnt zu werden. Vielleicht mal den Stil überdenken.
Verhöhnung wollen Sie aus meinem Post lesen ... offensichtlich können Sie nicht lesen
Zitat:
Zitat von hogi Beitrag anzeigen
Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
was noch zu beweisen wäre (Vaterschaftstest?)
Zitat:
Zitat von hogi Beitrag anzeigen
Dazu gehört das der Herr A das Kind anerkennt.
Danach erhält das Kind einen deutschen Pass.
die Anerkennung alleine - ohne Vaterschaftstest - genügt? ... na dann hätten ja Familien die ein Kind irgendwo in der Welt adoptieren wollten keine großen Probleme mehr
Ich hoffe es hat Ihnen nicht allzu viel Mühe bereitet sich hier registrieren zu müssen, nur um negative (rote) Pünktchen verteilen zu dürfen
Sicher sind Sie ein besonders guter Mensch ... ich glaube das nennt man auch "Gutmensch"
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 07:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hogi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Auf ihre nicht zur Sache dienenden Kommentare, gehe ich mal nicht weiter ein.

Aber zur Sache:

Woraus beziehen sie ihre Info, dass man vor jeder Vaterschaftsanerkennung, einen Vaterschafttest durchführen lassen muß? Meine Erfahrung ist es nicht.

Hogi
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 09:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Zitat:
Zitat von hogi Beitrag anzeigen
Auf ihre nicht zur Sache dienenden Kommentare, gehe ich mal nicht weiter ein.

Aber zur Sache:

Woraus beziehen sie ihre Info, dass man vor jeder Vaterschaftsanerkennung, einen Vaterschafttest durchführen lassen muß? Meine Erfahrung ist es nicht.

Hogi
Erneut stellen Sie Ihre "Fähigkeit" Antworten falsch zu interpretieren unter Beweis. Meine Fragezeichen überlesen Sie schlichtweg.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 09:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
was noch zu beweisen wäre (Vaterschaftstest?)
Nein, ein Test wäre überhaupt nicht erforderlich. Für eine wirksame Vaterschaftsanerkennung ist es nur erforderlich, dass der Mann diese Anerkennung abgibt und die Mutter diesem schriftlich zustimmt. Geht natürlich nur dann, wenn die Mutter nicht bereits verheiratet ist. Wer's nicht glaubt, sieht am besten unter § 1592 BGB nach.

Danach blättert man weiter zum § 4 Abs. 1 StAG:
"(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat."

Daraus ergibt sich also, dass das Kind nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung nicht nur einen Anpruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sondern diese kraft Gesetz bereits besitzt.

Nächster Schritt. Aufenthaltsgesetz, § 28: Danach ergibt sich klar, dass für den Familiennachzug zu einem deutschen minderjährigen Kind ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis besteht, und zwar auch ohne den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

************************************************** ******
charles sagte:
Zitat:
Chris, wir sind hier in einem Juraforum
Nun, wieso richtest du dich dann nicht selbst danach? Ist doch gar nicht so schwer, die passenden §§ zu finden, siehe oben.
__________________
42
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 10:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

@ Mitleser
1. Danke für die Info. Meine Bedenken dazu hatte ich angeführt
Zitat:
na dann hätten ja Familien die ein Kind irgendwo in der Welt adoptieren wollten keine großen Probleme mehr
2.
Zitat:
Nun, wieso richtest du dich dann nicht selbst danach? Ist doch gar nicht so schwer, die passenden §§ zu finden, siehe oben.
diese Frage sollte man in erster Linie wohl der vom TE erwähnten Botschaft stellen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 10:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
na dann hätten ja Familien die ein Kind irgendwo in der Welt adoptieren wollten keine großen Probleme mehr
Was hat Adoption jetzt mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun? Im Übrigen wäre ein adoptiertes Kind hier nicht anders zu sehen als ein leibliches.
__________________
42
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ausländerrecht, familienzusammenführung, sprachkenntnisse

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
12 Mutter-Kind-Paaren mit ADHS konnte geholfen werden - in Homburg sind in der zweiten Therapie-Runde wieder 12 Mutter-Kind-Plätze frei Nachrichten: Wissenschaft 28.04.2008 10:00
Abschiebung trotz Sorgerecht für deutsches Kind? Antwort darauf Asyl- und Ausländerrecht 15.08.2007 10:54
Abschiebung trotz Sorgerecht für deutsches Kind? Asyl- und Ausländerrecht 08.08.2007 17:07
Trotz krankem Kind, Zwangsmaßnahme für alleinerziehende Mutter Sozialrecht 12.03.2007 05:27
Mutter/Kind Parkplatz auch für Vater/Kind??? Straßenverkehrsrecht 29.03.2006 12:47





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN