Dies ist eine Diskussion zu Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Folgende Sachlage: Herr A, welcher deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland lebt, ist mit Frau B in einer nichtehelichen Beziehung. Frau B ist jamaikanische Staatsbürgerin, lebt auf Jamaika und von Herrn A schwanger. Nun beabsichtigt Herr A nach der Geburt des gemeinsamen Kindes (was nach Anerkennung der Vaterschaft durch Herrn A deutscher Staatsbürger werden müsste) Frau B und das Kind nach Deutschland zu holen. Leider besitzt Frau B keinerlei deutsche Sprachkenntnisse und daher stellt sich die deutsche Botschaft auf Jamaika quer Frau B, trotz deutschem Kind, ein Visum zur Familienzusammenführung auszustellen. Ist es wirklich so, dass Frau B, trotz deutschem Kind, zwingend Deutsch sprechen muss, nur damit Herr A seine Familie nach Deutschland holen kann? |
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse warum man in den 9 Monaten der Schwangerschaft nicht deutsch lernen kann/will um den Sprachtest zu bestehen erschließt sich mir nicht ... wie will eine jamaikanische Staatsbürgerin ohne Kenntnis der Sprache in Deutschland auch nur ansatzweise zurecht kommen?
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Eine notwendige "Familienzusammenführung" nach deutschem Recht sehe ich nicht; die "Familie" hier Mutter und Kind sind zusammen ... eben in Jamaika. Der vermeintliche Vater ist keine eheliche Bindung mit der Mutter eingegangen ... insoweit besteht auch keine Notwendigkeit für eine Familienzusammenführung. Außerdem steht es dem vermeintlichen Vater frei, eine Familienzusammenführung ohne große Probleme zu erreichen: Er zieht nach Jamaika ![]() Inwieweit das Kind hier Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Ich habe etwas im I-net gesucht und diese Beiträge gefunden Herr Negril hat eine Frage gestellt und hat nichts anderes erhalten als verhöhnt zu werden. Vielleicht mal den Stil überdenken. Danke. So zur Sache: Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist. Dazu gehört das der Herr A das Kind anerkennt. Danach erhält das Kind einen deutschen Pass. Mit diesem könnte es sofort in die BRD einreisen. Die Frau B kann aufgrund dessen zur Familienzusammenführung mit dem Kind in die BRD einreisen. Ohne Deutschkenntnisse, diese soll sie dann vor Ort erlernen und erhält dazu auch vom Ausländeramt finanzielle Unterstützung. "Sprachkurs besonders preiswert" Die Frau B hält sich somit in der BRD nicht aufgrund des Freundes auf, sondern nur zur Sorge für ihr Kind. Hogi |
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Zitat:
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Ich hoffe es hat Ihnen nicht allzu viel Mühe bereitet sich hier registrieren zu müssen, nur um negative (rote) Pünktchen verteilen zu dürfen ![]() Sicher sind Sie ein besonders guter Mensch ... ich glaube das nennt man auch "Gutmensch"
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Auf ihre nicht zur Sache dienenden Kommentare, gehe ich mal nicht weiter ein. Aber zur Sache: Woraus beziehen sie ihre Info, dass man vor jeder Vaterschaftsanerkennung, einen Vaterschafttest durchführen lassen muß? Meine Erfahrung ist es nicht. Hogi |
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Erneut stellen Sie Ihre "Fähigkeit" Antworten falsch zu interpretieren unter Beweis. Meine Fragezeichen überlesen Sie schlichtweg.
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Zitat:
Danach blättert man weiter zum § 4 Abs. 1 StAG: "(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat." Daraus ergibt sich also, dass das Kind nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung nicht nur einen Anpruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sondern diese kraft Gesetz bereits besitzt. Nächster Schritt. Aufenthaltsgesetz, § 28: Danach ergibt sich klar, dass für den Familiennachzug zu einem deutschen minderjährigen Kind ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis besteht, und zwar auch ohne den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. ************************************************** ****** charles sagte: Zitat:
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse @ Mitleser 1. Danke für die Info. Meine Bedenken dazu hatte ich angeführt Zitat:
Zitat:
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| AW: Deutsches Kind und ausländische Mutter - Familienzusammenführung trotz fehlender Sprachkenntnisse Zitat:
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