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Deutsches Kind und Aufenthaltserlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu Deutsches Kind und Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 13.08.2006, 16:34
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AW: Deutsches Kind und Aufenthaltserlaubnis

Sehr viel zum Thema Ausländerrecht findet man bei www.info4alien.de
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  #12 (permalink)  
Alt 13.08.2006, 19:38
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AW: Deutsches Kind und Aufenthaltserlaubnis

Vielen Dank für die Info, laut dieser Seite heißt es (wenn ich es ichtig verstanden habe), wenn die Lebensgemeinschaft bzw. wir uns trennen und die Familie nicht mehr besteht, dass ihm der Aufenthaltstitel aberkannt werden kann? Oder geibt es nach 3 Jahren keine Verlängerung?
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