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Deutsches Kind und Arbeitserlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu Deutsches Kind und Arbeitserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 10.06.2008, 23:49
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Deutsches Kind und Arbeitserlaubnis

Hallo zusammen;
Ich möchte euch folgendes Sachverhalt vorstellen und bitte höflichst um eure schnelle Hilfe:
In Deutschland lebt Herr X ,als nicht -EU-Student ,fast 6 Jahre. Bisher hatte Herr X nahezu keine großen Schwierigkeiten bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels (Erfolgsnachweise hat er immer vorgelegt)). Neulich ist Herr X Vater und somit unterhaltspflichtig geworden . Die Vaterschaft hat er anerkannt. Die Mutter des Kindes (Deutsche) hat das alleinige Sorgerecht und will es mit ihm auf keinen fall teilen. eine Besuchsreglung vom Kind hat Herr X beim Jugendamt gemacht und demzufolge kann er, in Anwesenheit der Mutter, sein Kind alle 2 Wochen für eine Stunde sehen. Das Problem ist nun: Herr X wollte aufgrund seines Unterhaltspflichts eine Arbeitserlaubnis (uneingeschränkt ) beantragen aber die Ausländerbehörde lehnte das katagorisch ab mit der Begründung, dass Herr X sich um das Studium kümmern soll. Aber es gibt bestimmt jobs die keinen Einfluss auf den Studiumverlauf von Herrn X haben können und die ihm finanziell in der Lage versetzen, sein Unterhaltspflicht nachzukommen.
Die Fragestellung lautet folgendes: hat Herr X eigentlich Anspruch auf eine reguläre Arbeitserlaubnis und kann es sein, dass jetzt nicht nur sein Studium als Aufenthaltszweck angesehen wird.

Vielen Dank im Voraus

Geändert von anoir (11.06.2008 um 14:19 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 08:00
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AW: Deutsches Kind und Arbeitserlaubnis

Zitat:
Zitat von anoir
Neulich bin ich (gegen meinen Willen) Vater und somit unterhaltspflichtig geworden .
Ach, Du bist also vergewaltigt worden? Ich empfehle Anzeige zu erstatten.

Lies als erstes die Forenregeln und ändere den Beitrag, sonst ist keine Antwort möglich.
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