Dies ist eine Diskussion zu Deutsches Kind und Arbeitserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Deutsches Kind und Arbeitserlaubnis Ich möchte euch folgendes Sachverhalt vorstellen und bitte höflichst um eure schnelle Hilfe: In Deutschland lebt Herr X ,als nicht -EU-Student ,fast 6 Jahre. Bisher hatte Herr X nahezu keine großen Schwierigkeiten bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels (Erfolgsnachweise hat er immer vorgelegt)). Neulich ist Herr X Vater und somit unterhaltspflichtig geworden . Die Vaterschaft hat er anerkannt. Die Mutter des Kindes (Deutsche) hat das alleinige Sorgerecht und will es mit ihm auf keinen fall teilen. eine Besuchsreglung vom Kind hat Herr X beim Jugendamt gemacht und demzufolge kann er, in Anwesenheit der Mutter, sein Kind alle 2 Wochen für eine Stunde sehen. Das Problem ist nun: Herr X wollte aufgrund seines Unterhaltspflichts eine Arbeitserlaubnis (uneingeschränkt ) beantragen aber die Ausländerbehörde lehnte das katagorisch ab mit der Begründung, dass Herr X sich um das Studium kümmern soll. Aber es gibt bestimmt jobs die keinen Einfluss auf den Studiumverlauf von Herrn X haben können und die ihm finanziell in der Lage versetzen, sein Unterhaltspflicht nachzukommen. Die Fragestellung lautet folgendes: hat Herr X eigentlich Anspruch auf eine reguläre Arbeitserlaubnis und kann es sein, dass jetzt nicht nur sein Studium als Aufenthaltszweck angesehen wird. Vielen Dank im Voraus Geändert von anoir (11.06.2008 um 14:19 Uhr). |
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| AW: Deutsches Kind und Arbeitserlaubnis Zitat:
Lies als erstes die Forenregeln und ändere den Beitrag, sonst ist keine Antwort möglich.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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