Dies ist eine Diskussion zu Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Folge Fragen habe ich: - Ist das Alter von Frau B ein Problem? - Kann Frau B gleich die deutsche Staatsangehörigkeit kriegen? - Wie sieht es mit den Sprachkentnissen aus? Frau B möchte deutsch in einer Sprachschule in Deutschland lernen. |
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Also soweit ich weiß kann sie nicht sofort mit nach D, sondern es muß erst ein Visa zur Familienzusammenführung beantragt werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann man als Ehepartner eines deutschen frühestens nach 3 Jahren(oder 2 bin mir da nicht 100 % sicher) beantragen, dann muß auch nachgewiesen werden, daß keine Anspruch auf Sozialleistungen besteht, sondern sich die Ehepartner selbst finanziern können. Momentan bekommt man, zumindest hier in Berlin, wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist einen Sprachkurs finanziert über die Arbeitsagentur.
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Zitat:
Zitat:
.Danke für die Antwort. |
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Zitat:
Was sich bei einem Antrag auf Familienzusammenfuehrung im Jahr 2008 jedoch als Problem erweisen koennte. Es ist anscheinend beabsichtigt, solche Antraege zukuenftig noch noch dann zu bewilligen, wenn der auslaendische Ehepartner bereits bei Antragstellung Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen kann (2. Aenderung zum Zuwanderungsgesetz). Ohne Basiskenntnisse gemaess der sog. Kompetenzstufe A1 (mit einem von einer anerkannten Stelle, z.B. von einem Goethe Institut, ausgestellten Zertifikat nachzuweisen!) duerfte in Kuerze kaum noch mit der Bewilligung eines Antrages auf Familienzusammenfuehrung zu rechnen sein. Es sei jedoch erwaehnt, dass es sich bei Kompetenzstufe A1 wirklich nur um einfachste Grundkenntnisse handelt. Die geplante Aenderung des Zuwanderungsgesetzes scheint zwar auf teilweise erhebliche rechtliche Bedenken zu stossen (Grundgesetz, besonderer Schutz der Familie), dennoch wird allgemein mit einem Inkrafttreten gerechnet. Wie lange diese dann Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Gruss CAM |
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Welche Rolle spielt ihr Alter? Zum Zeitpunkt des Antrages wird Frau B noch 17 Jahre Alt sein. (Zustimmung von Ihr und Ihren Erziehungsberechtigten ist vorhanden) |
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen ... diese gäbe es vermutlich schon als 14-jährige! Hoffe der Brautpreis ist entrichtet??? Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Zitat:
Würde mich über ernste Antworten freuen. |
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Zitat:
Ein "Brautgeld" ist in unterschiedlicher Form in zahlreichen Kulturkreisen ueblich und berechtigt. Da ist nichts Anruechiges dran. Wer sich darueber lustig macht, beweist damit lediglich die Enge des eigenen Tellerrandes. Ob es bei einer 17-jaehrigen Ehefrau bei der Familienzusammenfuehrung Probleme wegend des Alters geben kann, weiss ich nicht. Ich kann es mir aber kaum vorstellen, da eine eine solche Ehe ja durchaus auch in Deutschland geschlossen werden kann. Gruss CAM |
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Zitat:
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| AW: Deutscher will Türkin heiraten und nach DE bringen Zitat:
Siehe frühere Antwort hier: http://www.juraforum.de/forum/showth...488#post266488 Es ist vielleicht praktischer, die Frau zuerst nach Deutschland oder in ein anderes EU Land als Touristin zu bringen. Vielleicht sollte man auch die zwei Monate warten, bis sie 18 ist. DANACH Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Die Vorschriften sind relativ umständlich, aber gemäss Artikel 39 des EU Vertrages haben EU Bürger das Recht, mit einem (nicht-EU) Ehepartner zusammen zu leben. Deshalb ist eine Ablehnung nur in Ausnahmefällen zu erwarten, es handelt sich nur um einen Papierkrieg, um die Existenz der Beamtenseelen zu rechtfertigen. |
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