Dies ist eine Diskussion zu Deutscher will fast deutsche Russin heiraten innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Das Standesamt erwartet nun von Frau B. eine Heiratsurkunde der ersten Ehe (verwitwet), Abstammungsurkunde und diese Sachen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und Apostil haben und übersetzt sein. Dazu kommen noch Sterbeurkunde und vom Konsulat ein Nachweis, das Frau B. zur Zeit nicht verheiratet ist. Aber Frau B. hat in Ru keine Verwandten/Bekannten und die Stadt keine HP oder ähnliches. Das Geld für eine solche aufwendige Bürokratiereise fehlt auch. Wie kann Frau B. trotzdem mit Herrn A. das Aufgebot bestellen? Beide leben schon seit angenommen 6Jahren zusammen und Frau B. hat auch eine Einbürgerungszusage bis 2009. Also Scheinehe kann ausgeschlossen werden. Das Problem: Die Urkunden sind einfach nicht beschaffbar. (Geburtsurkunde jünger als 6 Monate, Heiratsurkunde jünger als 6Monate) Kann man das umgehen? Gibr es andere regelungen/ Ausnahmeregelungen? Hat jemand Ahnung? |
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| AW: Deutscher will fast deutsche Russin heiraten Einfach die Kommune in Russland anschreiben (Brief), oder das Konsulat aufsuchen. Auch gibt es Selbsthilfegruppen von Russlanddeutschen, welche sicherlich den ein oder anderen Tipp haben. Wünsche viel Spass, jetzt kommt es auf die paar Wochen sicherlich auch nicht mehr an??? Wann und wo ist die Hochzeit, wir aus dem Forum kommen gerne! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Deutscher will fast deutsche Russin heiraten Das mit dem Anschreiben ist so eine Sache.... Leider sind es keine Deutschen Postboten und die Adressen herauszufinden ist auch nicht so leicht - habe noch keine Idee wie überhaupt- das Konsulat in Bonn ist auch nicht gerade hilfreich, und insgesammt sieht die Situation nicht so aus, als ob A+B es schaffen könnten, den Weg zu beschreiten, wie es das Standesamt erwartet. Doch in aller Regel gibt es doch auch immer Ausnahmeregelungen???? |
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| AW: Deutscher will fast deutsche Russin heiraten U. U. kann eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das zuständige OLG weiterhelfen. |
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| AW: Deutscher will fast deutsche Russin heiraten Wenn Frau B schon eine Einbürgerungszusage bekommen hat, muss sie sich doch eh die Unterlagen aus ihrem Heimatland beschaffen. Wieso wird beides nicht miteinander verbunden? Oder anders: Warum lässt sich B nicht erst einbürgern, bevor sie hier in Deutschland heiraten. Wäre unbürokratischer.... Angel |
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