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Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2007, 19:09
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Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Ich habe ein kurzes Anliegen. Meine Frage bezieht sich auf ehemalige Asylanten, die heute eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sollten die Betroffenen für einen Kurzurlaub in ihre Heimat fahren, ist es möglich, dass die Ausländerbehörde ihnen im Anschluß die deutsche Staatsbürgerschaft entzieht? Es soll angeblich Fälle unter Iranern geben, ehemalige Asylanten, die heute allerdings eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese sollen, nachdem sie im Iran und wieder zurück waren, massive Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen haben, weil man ihnen vorwarf, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr zu brauchen, wenn sie in der eigenen Heimat keine politischen Schwierigkeiten mehr haben, die sie damals als Begründung für einen Antrag auf Asyl angegeben haben. Kann so etwas sein? Ist es möglich, einem deutschen Staatsbürger den Pass in Frage zu stellen, weil er ein ehemaliger Asylant ist, der für einen Urlaub in seine ursprüngliche Heimat gefahren ist? Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2007, 19:18
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Glaube heißt nichts wissen, aber ich glaube derlei nicht!
Andererseits stellen sich schon fragen, weshalb dann Asyl wegen politischer Verfolgung gewährt wurde?
????
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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Alt 08.04.2007, 19:37
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Dem Gedanken mit dem "Glauben" ist in Ihrer Auslegung schwer zu folgen.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2007, 19:42
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Kein Mensch kehrt freiwillig in die Arme seiner Häscher zurück, es sei denn der Löwe ist tot, z.B.: Irak
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  #5 (permalink)  
Alt 08.04.2007, 20:56
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Tja, Kosovo kenne ich auch welche.

Aber wenn hier schon mal eine Einbürgerung stattgefunden, dürfte gegen Reisefreiheit nichts sprechen?

Außer dass eventuell die gemachten Angaben zum seinerzeitigen Asylantrag, wie auch zur Einbürgerung Differenzen auftauchen?

Klar, ein Doppelagent wäre denkbar?
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Alt 16.04.2007, 22:04
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Die deutsche Staatsbürgerschaft darf überhaupt nicht entzogen werden, das verbietet schon das Grundgesetz. Allenfalls darf eine rechtswidrig erfolgte Einbürgerung widerrufen werden. Eine Einbürgerung kann aber nur dadurch rechtswidrig sein, dass vorher irgendwelche relevanten Umstände verschwiegen wurden, falsche Urkunden vorgelegt wurden oder durch sonstige Schummeleien. Durch Handlungen, die erst nach der Einbürgerung geschehen, kann diese niemals rechtswidrig werden.
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Alt 17.04.2007, 08:42
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen?

Vielen Dank Mitleser,

eben diese Antwort habe ich auch telefonisch von einem Anwalt bekommen. Damit ist meine Frage beantwortet. Herzlichen Dank
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