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Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger

Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2009, 19:17
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Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger

Hallo Zusammmen,

ausgehend von dem Fall:
Russischer Staatsbürger wird offiziel eingebürgert und erhält die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Welche Möglichkeiten gibt es bei einer gewünschten Einreise nach Russland?
"Normal" müsste der jetzt Deutsche Staatsbürger das Visumverfahren durchlaufen welches ca. 1-2 Monate in Anspruch nimmt. Selbst ein Expressvisum dauert noch mindestens 1 Woche was im Falle (z.b. schwere Krankheit bzw. Tod russischer Angehöriger) noch zu lange wäre.
Gibt es hier gesetzliche Ausnahmen wenn die "frühere" Staatsangehörigkeit Russisch war?


Vielen Dank für Eure Hilfe!


Michael
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2009, 21:22
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger

Das sollte man dann doch eher in einem Forum für russisches Recht fragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 05:19
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger

Ich lese hier nichts von einer Aufgabe der russischen Staatsbuergerschaft. Wurde die ueberhaupt aufgegeben? Wenn nein, dann haben wir hier aus russischer Sicht wohl eher keinen Deutschen sondern einen Russen.

Gruss
CAM
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 09:31
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger

Zitat:
Zitat von CAM
Ich lese hier nichts von einer Aufgabe der russischen Staatsbuergerschaft.
Stimmt. Man kann aber trotzdem davon ausgehen, dass diese erfolgt ist, da das ja Bedingung für die Einbürgerung ist. Außerdem wäre sonst ja auch gar nicht gefragt worden.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 06:29
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger

@Mitleser

Ich weiss ja nicht, wie das bei der Einbuergerung russischer Staatsbuerger ist und ob die nicht vielleicht zu denen gehoeren, bei denen die Beibehaltung der auslaendischen Staatsangehoerigkeit hingenommen werden kann. In manchen Laendern ist die Aufgabe der Staatsangehoerigkeit ja auch gar nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen moeglich. Andere buergern bei der Annahme einer anderen Staatsangehoerigkeit wieder automatisch aus (wie - von Sonderfaellen abgesehen - z.B. auch die BRD). Wie ist das in Russland bzw. bei der Einbuergerung russischer Staatsbuerger nach Deutschland geregelt?

Die Erfahrung zeigt zudem, dass sich manche "Doppelstaatler" ihrer auslaendischen Staatsangehoerigkeit nicht immer wirklich bewusst sind. Darum noch einmal meine Frage: Wurde die russische Staatsbuergerschaft ueberhaupt abgelegt bzw. erfolgte eine Ausbuergerung aus Russland?

Gruss
CAM
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  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 09:08
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft / Russischer Staatsbürger

Zitat:
Zitat von CAM
Wie ist das in Russland bzw. bei der Einbuergerung russischer Staatsbuerger nach Deutschland geregelt?
Da hier die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft ziemlich problemlos ist, dürfte die Einbürgerung nur höchst selten unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Ausnahme: früher bei den Spätaussiedlern, aber da gibts ja heute keine Einbürgerung mehr.
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