Dies ist eine Diskussion zu deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? ich hätte da mal eine frage. ich würde mal gerne wissen wie das mit der deutschen stattsbürgerschaft bei ausländern ist. normalerweise kann man die ja beantragen solange man verheiratet ist. es geht um einen bosnier, 5 jahre verheiratet mit einer deutschen, nun die trennung. sie will die scheidung, aber die beiden haben es vorher "versäumt" die deutsche staatsbürgerschaft zu beantragen. kann er die dennoch bekommen auch wenn sie getrennt leben und sie die scheidung eingereicht hat? ich weiß ja nicht wie das ist, ob man da noch verheiratet sein MUSS. hoffe das ich hier die antwort finde habt vielen dank |
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? Ich gehe nach dieser Beschreibung mal davon aus, daß er bereits im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist und nicht um seinen Aufenthalt bangen muß. Grundsätzlich ist es so, daß jeder der seit 8 Jahren mit einem Aufenthaltstitel/erlaubnis im Bundesgebiet lebt die dt. Staatsangehörigkeit benatragen kann. Dazu muß er bestimmte Kriterien erfüllen, diese sind alle im Staatsangehörigkeitengesetz geregelt, weiß jetz auf die schnelle nicht genau welcher §.
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? nein er hat nur befristet, bis wann weiß ich nun nicht. also ich hatte gehört das man 3 jahre verheiratet sein muss um das die staatsbürgerschaft anzumelden hat sich das geändert? also wie es dann aussieht wird er ja dann doch abgeschoben werden |
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Tip: www.info4alien.de |
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? also danke mal für die paragraphen also ich komme darauf weil er vor der ehe abgeschoben worden wäre. er bekam aus unergründlichen gründen keine aufenthaltserlaubnis, weil angeblich ein familienmitglied sich in deutschland strafbar gemacht hat. kann ich nicht nachvollziehen aber so war das "urteil" vielen lieben dank für deine antwort :-) |
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? Also wenn man mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist, kann man die deusche Staatsangehörigkeit früher beantragen. Aber grundsätzlich kann dies jeder der bereits 8 Jahre regulär in Dt. lebt ohne dazu verheiratet zu sein. Es muß aber nicht heißen, daß er abgeschoben wird, weil er sich scheiden läßt. Wenn er bereits seit 5 Jahren in Dt. verheiratet ist, dürfte die Möglichkeit bestehen auch nach der Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. Dazu müßte er aber nachweisen, daß er sich selbst versorgen kann, d. h. keinerlei sozialleistungen in Anspruch nimmt.
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? UPS Überschneidung!
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? er hat eine feste wohnung seit der heirat und auch einen festen arbeitsplatz aber den hätte er damals auch kriegen können, er hatte arbeitsvertrag vorgelegt und wurde dennoch abgelehnt das er in deutschland bleiben darf |
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? Zitat:
Kann es eventuell sein, daß er illegal eingereist ist, bzw. ausreisepflichtig war und diesem nicht nachgekommen ist?
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| AW: deutsche staatsbürgerschaft auch nach einreichung der scheidung? nein er war vor der hochzeit i seit jahren gastarbeiter in deutschland und wurde auch als diesen geduldet. nur als er für immer in deutschland bleiben wollte, wollten sie ihn auf einmal abschieben ich verstehe es selbst nicht wirklich wieso das so ist. ob das nun der wahre grund dafür is, sei mal dahin gestellt. aber ich schätze weil es damals so war, wird er sicher abgeschoben wenn sich seine frau scheiden lässt. da soll mal einer den deutschen staat verstehn, da wollen se leute abschieben die arbeiten aber diejenigen die nix tun dürfen bleiben ^^ soll jetzt nun nicht ausländerfeindlich sein, war lediglich ne feststellung. wenn mein kommentar zuviel war und gegen die regeln verstößt, tuts mir leid |
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