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Deutsche Staatsbürgerschaft

Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 01.01.2011, 19:31
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Deutsche Staatsbürgerschaft

Hallo und guten Abend,

folgende Annahme, ein deutscher zeugt mit einer Ukrainerin, welche
in Tschechien lebt und arbeitet ein Kind. In der Geburtsurkunde des
Kindes, ausgestellt 2001 in der CZ, stünden sowohl der deutsche Vater, als
auch die ukrainische Mutter. Erzeuger und Mutter wären nicht verheiratet,
der Erzeuger würde auch keinerlei Unterhalt zahlen. Das Kind steht im ukrainischen
Pass der Mutter, hätte aber auch noch einen deutschen Kinderausweis, welcher
bis 4/2011 gültig wäre. Mutter & Kind leben beide in CZ, das Kind ginge auch
dort zur Schule und die Mutter würde, dank Aufenthaltsgenehmigung, in CZ
einer geregelten Arbeit nachgehen.
Für das Kind würde jedoch nur ein Visum mit Gültigkeit 06/2011 bestehen, danach
drohte die Abschiebung in die Ukraine.

Welche Möglichkeiten für das Kind bestünden, eine deutsche Staatsbürgerschaft
zu bekommen? Angenommen die beiden hätten einen wohlwollenden Support
aus Deutschland der Beiden bei Behördengängen, Anwälte etc. unterstützt? Das
Ziel bestünde darin, dass das Kind weiterhin in der CZ bleiben kann, und dort
seine schulische Ausbildung zu ende bringen kann.

Auf eine anregende Disukussion

Viele Grüße
A.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 18:50
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Wenn der Vater deutsch ist, so ist das Kind von anfang an deutsch, da der erzeuger deutsch ist, und die mutter hätte anspruch auf einen rechtmäsigen aufenthalt in deutschland da sie erziehungsberechtigte eines deutschen kindes wäre
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 19:56
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Das Kind ist gem. § 4 Abs. 1 StAngG Deutscher. Damit genießt es in Tschechien Freizügigkeit nach EU-Recht, sofern sein Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist. Da die Mutter Arbeitnehmerin ist und in Tschechien eine Aufenthaltserlaubnis hat, ist eine Abschiebung des Kindes in die Ukraine unzulässig, selbst wenn dies nach tschechischem Recht möglich wäre. Der Europäische Gerichtshöf hat in ähnlichen Fällen sogar einem "drittstaatsangehölrigen" Elternteil ein von dem Kind (das eine Unionsbürgerschaft hatte) abgeleitetes Aufenthaltsrecht zuerkannt (wiederum unter der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung).
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 10:25
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von Backs Beitrag anzeigen
Das Kind ist gem. § 4 Abs. 1 StAngG Deutscher.
Ja, aber nur, wenn das hier zutrifft:

"Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft"
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 14:13
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten bisher.
Das heißt, würde bsp. eine tschechische Geburtsurkunde
vorliegen, in welcher ein deutscher Vater aufgeführt wäre,
könnte die Mutter mit ihrem Kind, nach Deutschland reisen,
und eine Verlängerung des Kinderausweis beantragen?
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Alt 05.01.2011, 21:11
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Wenn die ukrainische Mutter in Tschechien eine ordnungsgemäße Aufenthaltserlaubnis besitzt, darf sie sich ohne Visum bis zu 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten (Lebensunterhalt muss gesichert sein). Das Kind ist wohl Deutscher und darf ohnehin einreisen. Ein Kinderausweis wird dann erteilt bzw. verlängert, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes bewiesen ist, was bei dem geschilderten Sachverhalt aber möglich sein müsste.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 00:53
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von AxelK Beitrag anzeigen
Das heißt, würde bsp. eine tschechische Geburtsurkunde
vorliegen, in welcher ein deutscher Vater aufgeführt wäre, ...
Die Antwort steht doch schon weiter oben. Es kommt drauf an, ob die Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkannt wurde. Das ist natürlich auch im Ausland möglich, wenn das dortige Recht dem deutschen vergleichbar ist. In Ländern, wo die Eintragung eines Vaters auf Zuruf geschieht, wie z.B. Russland, kann man das vergessen. Wie das in Tschechien ist, weiß ich nicht. Im Zweifel prüft das das Standesamt oder die Staatsngehörigkeitsbehörde.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 17:50
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Guten Abend,

was ich nicht ganz verstehe an der Sache, würde ein
Kinderausweis (kurz vor dem Ablaufen) bestehen, müsste
doch schonmal die Vaterschaft auf amtlichem Wege anerkannt
worden sein. Ein Kinderausweis wird ja nicht einfach so
verteilt?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 00:45
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

Wenn schon mal ein Kinderausweis erteilt wurde, ist das natürlich ein starkes Indiz dafür, dass die deutsche Staatsbürgerschaft der Kindes schon mal anerkannt wurde. Wo ist dann eigentlich das Problem?
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  #10 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 09:14
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AW: Deutsche Staatsbürgerschaft

In der Fragestellung wurde die Vaterschaft des Deutschen nicht problematisiert. Auch wird vor Erstausstellung eines Kinderausweises die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes geprüft. Da die Eltern nicht verheiratet waren, kommt nur die Anerkennung der Vaterschaft in Betracht (§ 1592 Nr. 2 BGB). Gleiches gilt wohl für Eintragungen in die Geburtsurkunde. Es ist aufgrund des mitgeteilten Sachverhalts daher von einer Anerkennung der Vaterschaft durch den Deutschen auszugehen.
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