Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Staatsangehörigkeit für Schweizer(in) / Doppelte Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Deutsche Staatsangehörigkeit für Schweizer(in) / Doppelte Staatsbürgerschaft Ich habe mal gehört und gelesen, dass ausländische Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können, wenn sie nachweisen können, dass es in ihrer Familie deutsche Staatsangehörige gab. Wenn nun ein(e) Schweizer(in), volljährig, in der Schweiz geboren und aufgewachsen, weiss, dass sein (ihr) Urgrossvater Deutscher war, kann er (sie) dann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Oder ist das zu lange her? Falls es möglich ist, wie funktioniert das, und wie weist man ggf. nach, dass man tatsächlich deutsche Vorfahren hat(te)? |
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| AW: Deutsche Staatsangehörigkeit für Schweizer(in) / Doppelte Staatsbürgerschaft Wenn der Schweizer schon 8 Jahre in Deuthschland lebt, kann er sogar ganz ohne deutsche Vorfahren Deutscher werden. Bis 1974 ging die "Vererbung" der Staatsbürgerschaft sowieso nur über die väterliche Linie. Deutscher Uropa mütterlicherseits nützt also gar nichts. |
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| AW: Deutsche Staatsangehörigkeit für Schweizer(in) / Doppelte Staatsbürgerschaft Zitat:
Ja, soweit hab ich das auch gelesen mit den 8 Jahren, aber die Frage geht eigentlich darum, dass die besagte Person nicht in Detuschland lebt(e). Urgrossvater wäre väterlicherseits, wird aber schätzungweise eh keine Rolle spielen... |
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| AW: Deutsche Staatsangehörigkeit für Schweizer(in) / Doppelte Staatsbürgerschaft Ist doch egal, wofür man die "braucht". Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man allerdings nicht direkt von Urgroßeltern oder Großeltern "erben", sondern immer nur von den Eltern (und vor 1975 nur vom Vater). Es müsste also die Kette zurück verfolgt werden. Wenn innerhalb dieser Kette niemals ein Verlustgrund eingetreten ist (und Gründe für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft hat es in unterschiedlicher Form schon immer gegeben, z.B. den Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft), dann müsste jeweils der Vater die Staatsbürgerschaft an seinen Sohn "vererbt" haben. Wenn das alles so zutrifft, dann hat unser Schweizer ebenfalls die Staatsbürgerschaft geerbt. Um das nun festzustellen, könnte der Schweizer einen so genannten Staatsangehörigkeitsausweis bei der zuständigen deutschen Stelle beantragen. Lebt er nicht in Deutschland, ist das die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Generalkonsulat). Damit so ein Antrag bearbeitet werden kann, muss natürlich ein ordentlicher Haufen Unterlagen angeschleppt werden, so auf jeden Fall ein lückenloser Nachweis der Abstammungsverhältnisse. |
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