Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Das heißt, muss ein Schüler oder Stundent auch arbeiten um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben?Ich habe gehört, dass wenn man unter 23 Jahre alt ist, man trotzdem das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat, stimmt das? Danke für die Antworten NewRoz |
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| AW: Deutsche Staatsangehörigkeit Diese spezielle Unter-23-Regel wurde aus dem § 10 StAG gestrichen. Jeder muß also seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestreiten können. Ausnahme: Derjenige hat die Inanspruchnahme nicht selbst zu vertreten. Bei Schülern und Studenten sollte man in der Regel davon ausgehen können, daß es nicht selbst zu vertreten ist. |
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