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Deutsche(schwanger) moechte chilenischen Partner nach Deutschland holen

Dies ist eine Diskussion zu Deutsche(schwanger) moechte chilenischen Partner nach Deutschland holen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 17.06.2008, 21:52
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Question Deutsche(schwanger) moechte chilenischen Partner nach Deutschland holen

frau A ist seit einiger Zeit in Chile,suedamerika und ist dort schwanger geworden von ihrem Partner Herr B.Sie wird im August zurueck nach Deutschland gehen und moechte dies zusammen mit Herrn B der Chilene ist und jetzt mit einem Deutschkurs beginnt.
Man hat Frau A geraten herrn B zu heiraten um es ihm leichter zu machen mit der Einreise und der aufenthalt in deutschland.
Nun hat Frau A jedoch von einer anderen Seite von einem neuen gezetz gehoert,welches die gleiche leichtigkeit fuer Herrn B verspricht jedoch ohne Heiraten zu muessen.


Fragen:
Gibt es dieses Gezetz wirklich und wenn ja welches ist es?
Welches ist der einfachste Weg fuer die Familie um zusammen in deutschland sein zu koennen?
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Alt 18.06.2008, 09:04
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AW: Deutsche(schwanger) moechte chilenischen Partner nach Deutschland holen

Er müßte eine Vaterschaftsanerkennung vor Geburt durchführen und die müßte auch anerkannt sein in Deutschland. Wie man das macht würde ich mich an die Botschaft im jeweiligen Land wenden. Dafür ist es auch notwendig ein Ärztliches Attest vorzulegen was die Schwangerschaft bestätigt insofern man sie noch nicht sieht. Weiterhin und ich will der deutschen Mama nix unterstellen haben manche Botschaften ein Problem mit Attesten aus bestimmten Ländern da es dort wohl recht einfach ist an ein Attest zu kommen was eine eventuell nicht vorhandene Schwangerschaft diagnostiziert.

Da die Schwangerschaft aber besteht weil was anderes gibt der Sachverhalt ja nicht her. Ist es allerdings fraglich ob er dann trotzdem vor der Geburt nach Deutschland einreisen darf. Da erstens im Verlauf einer Schwangerschaft ohne Probleme der A1 Sprachnachweis noch erbracht werden kann der für eine AE vorgeschrieben ist. Der Nachweis von A1 wäre übrigens auch Notwendig wenn man den Chilenischen Vater heiraten würde.

und zweitens dazu muss ich ein bisschen weiter ausholen. Ist die AE erlaubnis mit der er nach Deutschland ohne Heirat einreisen möchte ja dafür das er eben Vater des Kindes ist und sich um das Kind kümmern will also Unterhalt, Fürsorge usw. da das Kind ja einen Grundrechtsanspruch auf Umgang mit seinem Vater hat. Da das Kind aber noch nicht da ist stellen sich viele Botschaften und Ausländerbehörden auf den Stand das eine Einreise somit noch nicht notwendig ist. Es sei denn es wäre eine Risikoschwangerschaft bei ner etwas älteren Mama oder so. Aber das ist dann auch einzelfall abhängig. Mein Tipp Heiraten dann ist mit Geburt des Kindes der Vater automatisch Vater es muss also keine aufwendige Anerkennung gemacht werden und im Rahmen des Grundrechtsanspruches des Kindes wäre insofern noch nicht bestanden auch eine Einreise ohne A1 möglich. Obwohl dieses A1 Zertifikat bis dahin eigentlich ohne Probleme zu bekommen sein sollte.

Geändert von le_streets (18.06.2008 um 09:47 Uhr).
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