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deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

Dies ist eine Diskussion zu deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 04.11.2007, 20:13
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deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

folgendes szenario:

eheleute X - seit > 30 jahren in deutschland als 'landesbedienstete' fest angestellt, geniessen aufenthaltsberechtigung und akzeptieren die BRD als ihr zuhause - wollen tochter mitsamt familie (ehemann + kinder), die im heimatland lebt zu sich in die BRD zwecks besuch einladen...

eheleute X 'erfolgreich integriert' mit eigenheim garantieren kost/logie und schicken eine 'einladung', um den enkelkindern 'das leben von oma und opa in deutschland' zu zeigen und um die eigene tochter wieder zu sehen. mit diesem schreiben werden visa bei der örtlichen deutschen botschaft beantragt. die familie der tochter geniesst den status des höheren mittelstands im jeweiligen land (eigenheim, ehemann ingenieur + kinder an privatschulen angemeldet) und können deshalb ca. 200 EUR 'bearbeitungsgebühr' bezahlen.
schon nach nicht einmal 2 wochen wird der antrag grundlos abgewiesen.

auf anfrage der eheleute X veweist das auswärtige amt auf die entscheidung der örtlichen deutschen botschaft mit der aussage dass man keinen grund vorweisen müsse um eine ablehnung zu erteilen und man ja vor ort 'einspruch' erheben könne.

was braucht die deutsche botschaft denn noch?
wozu braucht die deutsche botschaft 200 EUR 'bearbeitungsgebühr' wenn schon nach 2 wochen ein antrag grundlos abgelehnt wird? dieser betrag ist für manche menschen ein vermögen...
heisst dies also, dass ein blanker antrag quasi mit finanziellen risiken verbunden sind? es geht hier ja lediglich um einen 4 wöchigen besuch!
über 30 jahre steuerzahlungen und man kann nicht einmal die eigenen enkelkinder zu sich einladen?

gibt es in der BRD keine möglichkeit der örtlichen botschaft nachdruck zu verleihen, ohne dass der antragsteller einen deutschen juristen beauftragen muss (das auswärtige amt sagt auch, dass die eheleute X nicht im auftrag der tochter handeln dürfen)?
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Alt 04.11.2007, 23:25
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AW: deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

1. Die Ablehnung eines Visums braucht erst einmal nicht begründet zu werden.
2. Der Antragsteller (nicht der Einlader) kann "remonstrieren", dann wird die Begründung nachgeliefert.
3. Danach kann gegen die Ablehnung gerichtlich vorgegangen werden. Zuständiges Gericht: VG Berlin.
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Alt 05.11.2007, 07:04
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AW: deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

Zitat:
Zitat von Mitleser
1. Die Ablehnung eines Visums braucht erst einmal nicht begründet zu werden.2. Der Antragsteller (nicht der Einlader) kann "remonstrieren", dann wird die Begründung nachgeliefert.
entschuldige bitte die 'plumpe' art, aber wieso muss man denn 'remonstrieren' um eine stinknormale begründung zu erhalten? ich empfinde diese regelung eher als überheblichkeit...
kann man nicht einfach sagen 'wir bedauern dass wir ihren antrag... blaaa... aufgrund folgender... blaaa!', sagen? das würde auf DIN A5 passen und sicherlich auch mit der unverhältnismässigen 'gebühr' finanzierbar sein. ich würde ein 'unbegründetes nein' auch für 50 EUR anbieten und in 2 jahren mit meinen ersparnissen in rente gehen

Zitat:
Zitat von Mitleser
3. Danach kann gegen die Ablehnung gerichtlich vorgegangen werden. Zuständiges Gericht: VG Berlin.
auch hier sorry, aber wer hat denn schon lust gerichtlich vorzugehen, wenn es um einen besuch geht?
gerichtlich vorgehen würden - meiner meinung nach - nur personen, die 'auf teufel komm raus' die einreise erzwingen wollen! ich sehe dies als pure schikane...
mit solchen vorgehensweisen steht ja das ganze vorhaben schon vor reiseantritt in einem 'schlechten licht'!
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 07:12
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AW: deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

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Alt 05.11.2007, 07:14
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AW: deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

Mag sein, dass dir das Vorgehen der Botschaft nicht passt, aber Mitleser hat dir eine juristisch zutreffende Antwort gegeben und kann auch kaum etwas an dem verwaltungsrechtlichen Prozedere ändern. Wer etwas vom Staat will, der muss bereit sein, dies notfalls gerichtlich einzuklagen, im Zivilrecht ist das ja auch nicht anders.
Gruß
Marcus
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Alt 05.11.2007, 07:24
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AW: deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

ok, sorry @mitleser + danke @marcus...

die ganze geschichte schockiert mich nunmal...

also kurzum:

'dat kostet!'

es gibt also keine regelung die besagt, dass jeder antrag individuell zu bewerten ist? es wird grundsätzlich abgelehnt und dann mit den worten 'kannst ja remonstrieren!' ad acta gelegt

... ich glaub's ja nicht...

aber trotzdem: vielen dank für das interesse und die ernüchternde 'aufklärung'
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Alt 05.11.2007, 07:39
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AW: deutsche botschaft erteilt 'grundlos' visumablehnung

Zitat:
Zitat von suspect1
es gibt also keine regelung die besagt, dass jeder antrag individuell zu bewerten ist? es wird grundsätzlich abgelehnt und dann mit den worten 'kannst ja remonstrieren!' ad acta gelegt
Natürlich ist jeder Fall individuell zu bearbeiten, auch wenn infolge von personalmäßiger Unterbesetzung für jeden Antrag zu wenig Zeit ist. Der Anspruch bleibt... Mir ist auch unklar, woraus du schließt, dss grundsätzlich abgelehnt wird, nur weil die Begründung nicht mitgeteilt wurde. Kannst du dazu Näheres ausführen? Jedem Bescheid geht ein Abwägungsprozess bei der Behörde voraus, selbst wenn dem Antragsteller nur das Ergebnis ohne Gründe mitgeteilt wird. Andernfalls wäre das tatsächlich Willkür - was vor Gericht mit guten Aussichten auf Erfolg angegriffen werden könnte.
Gruß
Marcus
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  #8 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 07:52
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Hat denn hier jemand Erfahrungen, ob Anträge "grundlos" und wie oft Anträge ohne Mitteilung des Grundes abgelehnt werden?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 05.11.2007, 08:54
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Zitat:
Zitat von marcus.summer
Natürlich ist jeder Fall individuell zu bearbeiten, auch wenn infolge von personalmäßiger Unterbesetzung für jeden Antrag zu wenig Zeit ist. Der Anspruch bleibt... Mir ist auch unklar, woraus du schließt, dss grundsätzlich abgelehnt wird, nur weil die Begründung nicht mitgeteilt wurde. Kannst du dazu Näheres ausführen? Jedem Bescheid geht ein Abwägungsprozess bei der Behörde voraus, selbst wenn dem Antragsteller nur das Ergebnis ohne Gründe mitgeteilt wird. Andernfalls wäre das tatsächlich Willkür - was vor Gericht mit guten Aussichten auf Erfolg angegriffen werden könnte.
Gruß
Marcus
entschuldige bitte, aber bei einer 'bearbeitungsgebühr' von ca. 200 EUR, darf man doch schon erwarten, dass genug personal vorhanden ist
ich schliesse diese 'grundsätzlichkeit' daraus, dass die begründung 'grundsätzlich' fehlt. 'salopp' gesagt: muss man denen denn alles aus der nase ziehen?
eine 'abwägung'... ich habe doch den sachverhalt geschildert... wo ist das problem? der antragsteller (familie) hat ein gesichertes einkommen und ein festes, geregeltes leben - die wollen hier geld ausgeben!
der 'gastgeber' ist im öffentlichen dienst und bietet 140 qm wohnfläche. also soll ich nun das 'abwägungsvermögen' der behörde nicht anzweifeln?

also wenn dies die prozedur bei visumspflichtigen besuchern ist, dann sollte dies wirklich mal vor gericht angesprochen werden...
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Alt 05.11.2007, 08:56
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Zitat:
Zitat von Humungus
Hat denn hier jemand Erfahrungen, ob Anträge "grundlos" und wie oft Anträge ohne Mitteilung des Grundes abgelehnt werden?
wie gesagt: ich vermute es ist grundsätzlich so, dass ohne begründung abgelehnt wird...

wieso sollen sie bei einem begründen und beim nächsten nicht?
spart die bundesregierung nun an papier und tinte..?
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