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Dauerhafte Niederlassungsbewiligung

Dies ist eine Diskussion zu Dauerhafte Niederlassungsbewiligung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 05.03.2010, 23:50
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Dauerhafte Niederlassungsbewiligung

Nehmen wie mal an Herr H wohnt in der Schweiz, und er hat in Berlin einen zweitwohnsitz in der Wohnung eines Kolegen (Der Kolege lebt in dieser Wohnung)

Kann er nach 5 Jahren zweitwohnsitz in Berlin eine dauerhafte Niederlassungsbewiligung erhalten ? Oder müsste er dafür in Deutschland leben ?

Oder könnte er den schweizer Wohnsitz als zweit wohnsitz angeben wen er in der schweiz lebt und arbeiten würde ?

Ich weiss ist eine ziemliche Komplexe Frage
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 23:45
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AW: Dauerhafte Niederlassungsbewiligung

Nur weil man sich irgendwo angemeldet hat, kann man daraus noch lange keine Rechte ableiten.
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