Dies ist eine Diskussion zu Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Ausländer innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Ausländer Besteht für diese Ehepaar eine Möglichkeit aufgrund des Immobilienkaufs oder anderweitig eine evtl. befristete jedoch dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten? Wenn ja - unter welchen Voraussetzungen? in welcher Form und Dauer? Danke für eine verständliche und detaillierte Antwort. |
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| AW: Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Ausländer Zitat:
Ein Unternehmer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist (§ 21 Abs. 1 S. 1 AufenthG). In der Regel sind diese Bedingungen bei einer Investitionssumme von 250.000 Euro und der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen erfüllt. Wenn der oder die Selbstständige ihre Tätigkeit erfolgreich verwirklicht hat und der Lebensunterhalt gesichert ist, kann er oder sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 21 Abs. 4 AufenthG). Familiennachzug gibt es für Ehegatten, aber nicht für Eltern. Ausführliche Informationen zum Thema "Einwandern nach Deutschland" gibt es z.B. auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - http://www.bamf.de
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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