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Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Ausländer

Dies ist eine Diskussion zu Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Ausländer innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 29.07.2011, 20:04
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Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Ausländer

Eine Ehepaar (beide über 50) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation, deren Kinder und Enkelkinder leben in Deutschland und sind deutsche Staatsangehörige, wollen eine Eigentumswohnung in Deutschland erwerben. Sie sind auch in der Lage ihre Lebensunterhalt in Deutschland gegenzuleisten.

Besteht für diese Ehepaar eine Möglichkeit aufgrund des Immobilienkaufs oder anderweitig eine evtl. befristete jedoch dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten?

Wenn ja - unter welchen Voraussetzungen? in welcher Form und Dauer?

Danke für eine verständliche und detaillierte Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 02:29
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AW: Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Ausländer

Zitat:
Zitat von reflex Beitrag anzeigen
Besteht für diese Ehepaar eine Möglichkeit aufgrund des Immobilienkaufs oder anderweitig eine evtl. befristete jedoch dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten?
Nicht aufgrund des Immobilienkaufs. Zwar kann jeder Ausländer in Deutschland ohne Einschränkung Immobilien kaufen und besitzen, aber das allein reicht nicht als Grundlage für einen Aufenthaltstitel.

Ein Unternehmer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist (§ 21 Abs. 1 S. 1 AufenthG). In der Regel sind diese Bedingungen bei einer Investitionssumme von 250.000 Euro und der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen erfüllt.

Wenn der oder die Selbstständige ihre Tätigkeit erfolgreich verwirklicht hat und der Lebensunterhalt gesichert ist, kann er oder sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 21 Abs. 4 AufenthG).

Familiennachzug gibt es für Ehegatten, aber nicht für Eltern.

Ausführliche Informationen zum Thema "Einwandern nach Deutschland" gibt es z.B. auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - http://www.bamf.de
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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