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Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf man dazu zur Asylleistung verdienen? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 09:12
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Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Darf man zusätzlich zur Asylleistung noch etwas Geld verdienen? Wenn ja, dann wieviel? Von welchem Gesetz ist es reglementiert?
Hochachtungsvoll, Dmitrij
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 00:51
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AW: Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Hi...

ich gehe davon aus, das es Ihnen nicht erlaubt ist nebenher zu Arbeiten respektive Geld zu verdienen. Es sei denn, man möchte es machen wie VIELE dieser Herren Asylanten und fängt an zu dealen...das ist zwar nicht erlaubt, aber es käme dann vom Strafmaß her nimmer drauf an....

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 01:13
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AW: Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Zitat:
Zitat von adamov90
Darf man zusätzlich zur Asylleistung noch etwas Geld verdienen?

- Nach einjährigen Wartezeit. Dürfen sie eine Arbeit aufnehmen.

Wenn ja, dann wieviel?

- Unbegrenzt.

Von welchem Gesetz ist es reglementiert?
Hochachtungsvoll, Dmitrij
- ...deutsches Gesetz

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 09:15
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AW: Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Grundsätzlich müssten sich das alles nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richten...aber wie bereits schon gesagt wurde: Erstmal klären ob Arbeit überhaupt gestattet ist...dazu am besten mal n Blick auf die AE bzw die Duldung richten, da steht das alles drauf!
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #5 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 09:43
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AW: Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...

ich gehe davon aus, das es Ihnen nicht erlaubt ist nebenher zu Arbeiten respektive Geld zu verdienen. Es sei denn, man möchte es machen wie VIELE dieser Herren Asylanten und fängt an zu dealen...das ist zwar nicht erlaubt, aber es käme dann vom Strafmaß her nimmer drauf an....

Chris

Du warst sehr nett !
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  #6 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 13:19
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AW: Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Hallo,

Meiner Ansicht nach, Im ersten Jahr nach der Einreise dürfen Ausylb.. LEIDER überhaupt nicht arbeiten und beziehen GEZWUNGEN..Sozialhilfe.
Wenn die Ausländerbehörde die Arbeitsaufnahme nicht generell verbitet dann muss ArbeitsAGENTUR hierfür eine Arbeitsgenehmigung erteilen.
Vor genehmigung muss die AGENTUR 4 woche versuchen den Arbeitsplatz mit einem deutschen ArbeitsLOSEN zu besetzen.
Unabhängig von der eigenen Qualifikation haben die Asylb..nur Aussichten auf Hilfsarbeiten in der Gastronomie oder...Toilette!

Die ordnungspolitische Aufgabe der Agentur halte ich für MENSCHLICH belastend.


ACHTUNG - Nur meine Persönliche Meinung!!!!


Gruß
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  #7 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 11:46
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AW: Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Vielen Dank !
Ich habe " Generelle Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit" von Ausländeramt. Ausserdem habe ich natürlich die Lohnsteurkarte und Sozialversicherungsausweiss. Ich bin Elektriker von Beruf und, glaube ich, kann ich Arbeit nicht nur in die Toilette zu finden.
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Alt 18.08.2009, 16:15
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AW: Darf man dazu zur Asylleistung verdienen?

Viel Erfolg
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