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Bürgerschaft für Mischling

Dies ist eine Diskussion zu Bürgerschaft für Mischling innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 08:33
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Bürgerschaft für Mischling

Hallo zusammen!
Wenn ein Deutscher eine Ausländerin heiratet und sie auch ein Kind in Deutschland geboren hat, hat das Kind deutsche Bürgerschaft?
Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 09:10
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AW: Bürgerschaft für Mischling

Ja, wenn ein Elternteil die Deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann auch das Kind diese bekommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 09:34
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AW: Bürgerschaft für Mischling

Es kann sie dann nicht nur bekommen, es hat sie ganz automatisch.

Sollte das Kind jedoch vorehelich geboren sein, dann ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.

Gruss
CAM
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 12:46
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AW: Bürgerschaft für Mischling

Kann man auch anders verstehen: Deutscher heiratet Ausländerin, die schon ein in D geborenes Kind hat. In diesem Fall bekommt das Kind natürlich nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn es schon einen rechtlichen Vater gibt, geht natürlich auch keine Vaterschaftsanerkennung.
Nach frühestens 3 Jahren ist die Einbürgerung der Frau möglich (§ 9 StAG), das Kind kann dann miteingebürgert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen..
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2007, 02:18
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AW: Bürgerschaft für Mischling

Danke schön, Soledad, CAM und Mitleser!
In diesem Fall wird das Kind nach der Eheschließung in Deutschland geboren.
Ich hätte noch gerne wissen, was für Forderungen diese Ausländerin erfüllen soll, wenn sie auch deutsche Bürgerschaft bekommen möchte? Hat die Einbürgerung auch mit ihrem Herkunftsland zu tun?
Viele Grüße!
meynen
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  #6 (permalink)  
Alt 23.05.2007, 09:07
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AW: Bürgerschaft für Mischling

Zitat:
Zitat von meynen
In diesem Fall wird das Kind nach der Eheschließung in Deutschland geboren.
Dann besitzt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft auf Grund von Abstammung nach § 4 Abs. 1 StAG. Ob es auch die Staatsbürgerschaft der Mutter erworben hat, richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht ihres Heimatlandes.

[qoute]Ich hätte noch gerne wissen, was für Forderungen diese Ausländerin erfüllen soll, wenn sie auch deutsche Bürgerschaft bekommen möchte? Hat die Einbürgerung auch mit ihrem Herkunftsland zu tun? [/QUOTE]
Das alles aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen. Vermutlich kommt nach 3 Jahren § 9 StAG in Betracht. Unter http://www.info4alien.de/ wird man fündig.
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