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Bleiberecht für ausländische Studierende

Dies ist eine Diskussion zu Bleiberecht für ausländische Studierende innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 10.03.2009, 13:15
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Bleiberecht für ausländische Studierende

Mal angenommen Person A studiert seit 8 Jahren einen Magisterstudiengang als ausländische Studentin. A hat eine Staatsbürgerschaft eines nicht EU-Staates. Allerdings ist A seit dem 9. Lebensjahr (mit einer Unterbrechung von 1 1/2 Jahren) in Deutschland, also seit 17 Jahren.
Da der Studiengang an der Uni abgeschafft wurde, wechselt Person A zu einer anderen Uni, wo sie ihr Magisterstudiengang in ähnlicher Form abschließen kann. A ist im Hauptfach scheinfrei. Aufgrund des individuellen Studienverlaufs jeder Uni, muss A mehrere Scheine aus dem Nebenfach, die an der ersten Uni bereits erbracht wurden, erneut absolvieren, da diese an der anderen Uni nicht angerechnet werden. Angenommen wird, dass Person A regelmäßig Scheine erbracht hat und zu keinem Zeitpunkt das Visum, welches ihr zu Studienzwecken erteilt wurde, zu anderen Zwecken nutzte und ihr Studium dadurch vernachlässigte. Der Person A wurde das Visum letztmalig für ein Jahr verlängert, in dem das Studium aus oben genannten Gründen nicht gänzlich abgeschlossen werden kann. A droht eine Ausreise in ein ihr fremdes Land, in dem sie nur 1 ½ Jahre ihres Lebens verbrachte, und das ohne ein Hochschulabschluss, für den sie lange kämpfte und nun kurz vor dem Abschluss steht.

1. Hat A das Recht Widerspruch auf die Ausreise einzulegen, um Zeit zu gewinnen ihr Studium doch noch abzuschließen?
2. Hat A eine andere Möglichkeit ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern oder eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen, indem zur Grundlage gelegt wird, dass die Kenntnisse der deutschen Sprache als Muttersprache gesehen werden können, oder dass die Person A seit 17 Jahren in Deutschland lebt und sowohl in Kultur, Sprache und Bildung voll integriert ist und so u.a. auch befähigt ist selbst für ihren Unterhalt zu sorgen?
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