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Binationale heirat?

Dies ist eine Diskussion zu Binationale heirat? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 16.11.2008, 18:35
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Binationale heirat?

Hallo. Angenommen zwei Personen wollen heiraten. Das Problem ist dass Sie Russische Staatsangehörige ist und er Kontingentflüchtling ist und somit ein unbefristet gültige Aufenhaltserlaubnis hat. Die Frage ist folgende. Wenn die beiden in Dänemark heiraten wird sie eine Aufhenthaltsgenehmigung bekommen und wenn ja wie schnell und für wie lange? Müssen die beiden dafür zusammen wohnen?
Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2008, 18:47
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AW: Binationale heirat?

Zitat:
Zitat von Lemberger
Hallo. Angenommen zwei Personen wollen heiraten. Das Problem ist dass Sie Russische Staatsangehörige ist und er Kontingentflüchtling ist und somit ein unbefristet gültige Aufenhaltserlaubnis hat. Die Frage ist folgende. Wenn die beiden in Dänemark heiraten wird sie eine Aufhenthaltsgenehmigung bekommen und wenn ja wie schnell und für wie lange? Müssen die beiden dafür zusammen wohnen?
Vielen Dank.
sie braucht doch keine Aufenthaltsgenehmigung, da die zukünftigen Eheleute offensichtlich nicht zusammen wohnen werden - das nenne ich mal Liebe!
Oder habe ich da was falsch verstanden? Gehts nur um die Aufenthaltsgenehmigung ohne gemeinsame Wohnung - das riecht nach Scheinehe!
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2008, 18:59
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AW: Binationale heirat?

Das ist keinesfalls eine scheinehe. die beiden personen wollen zusammenzihen. Blos momentan ist es aus finanziellen gründen nicht möglich. Es geht also darum ob sie danach eine aufenthaltsgenehmigung bekommt und dann ganz normal hier arbeiten kann oder nicht.
Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2008, 19:14
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AW: Binationale heirat?

Zitat:
die beiden personen wollen zusammenzihen. Blos momentan ist es aus finanziellen gründen nicht möglich
verstehe ich nicht; wenn es finanziell hinten und vorne bzw. nicht einmal zum Zusammenleben langt, warum heiratet man dann und muss kostenaufwändig bis nach Dänemark. Dann kann man doch auch abwarten bis die finanzielle Situation sich verbessert hat - oder langt die Liebe nicht soweit. Dem bisherigen Tenor entnehme ich, dass es hier ausschließlich um Aufenthaltsgenehmigung sowie Arbeitsgenehmigung geht und deswegen klinke ich mich hier aus.
EOD
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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2008, 19:18
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AW: Binationale heirat?

Zitat:
Zitat von charles0308
verstehe ich nicht; wenn es finanziell hinten und vorne bzw. nicht einmal zum Zusammenleben langt, warum heiratet man dann und muss kostenaufwändig bis nach Dänemark. Dann kann man doch auch abwarten bis die finanzielle Situation sich verbessert hat - oder langt die Liebe nicht soweit. Dem bisherigen Tenor entnehme ich, dass es hier ausschließlich um Aufenthaltsgenehmigung sowie Arbeitsgenehmigung geht und deswegen klinke ich mich hier aus.
EOD
Ok. Angenommen ide beiden personen wohnen zusammen.Wie ist es in dem Fall?
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