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Binationale Ehe - Versorgungsansprueche

Dies ist eine Diskussion zu Binationale Ehe - Versorgungsansprueche innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2007, 16:29
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Binationale Ehe - Versorgungsansprueche

Angenommen, ein deutscher Staatsbürger A möchte eine türkische Staatsbürgerin B heiraten. A ist 24 Jahre alt, studiert, und hat kein eigenes Einkommen. Finanziell wird er von seinen Eltern unterstützt. B hat finanzielle Rücklagen doch momentan kein eigenes Einkommen. B möchte nach der Heirat zu A nach Deutschland ziehen.

1. Muss A vorweisen können, dass er oder seine Eltern B finanziell versorgen kann?

2.Welche Verantwortung tragen die Eltern bei der Eheschliessung? Müssen Sie, falls B in einer
finanziellen Notlage ist, B unterstützen?

3. Ist es möglich, finanzielle Versorgungsansprüche im Rahmen des Ehevertrages auszuklammern?


Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 09:48
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AW: Binationale Ehe - Versorgungsansprueche

1. nein

2.nein

3. ja, aber nur nacheheliche
__________________
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