Dies ist eine Diskussion zu besuchervisum innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| weill A möchte das B bei der Geburt des Kindes dabei ist. A hat aber nicht genügend einkommen das B nach Deutschland kommen kann. Deswegen ladet von A die Tante B nach Deutschland ein mit dem Grund Freund meiner Nichte zur Geburt. Bekommt er dann höchstwahrscheinlich einen Visum für 3 monate? hat er dann auch das Recht bei seinem Kind zu bleiben wenn er schon in Deutschland als Besucher ist? danke für eure Hilfe im vorraus. |
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| AW: besuchervisum Soweit ich weiß leitet sich allein aus der Vaterschaft (welche von B erst mal anerkannt werden muß), kein Anspruch auf den erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ab.
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| AW: besuchervisum Zitat:
wenn B die Vaterschaft anerkennt was dann? |
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| AW: besuchervisum Dann können gegen ihn Unterhaltsansprüche etc. geltend gemacht werden, aber an dem erwerb einer AE ändert sich meines Erachtens nichts. Aber er ist dann zumindest auch vor dem Gesetz der Vater und das Kind hat auch Erbansprüche.
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| Besuchervisum nach Deutschland abgelehnt... | Asyl- und Ausländerrecht | 19.03.2006 16:33 |
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