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besuchervisum

Dies ist eine Diskussion zu besuchervisum innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 30.08.2007, 11:39
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Exclamation besuchervisum

besuchervisum Hallo also A ist schwanger lebt in deutschland, möchte B von Türkei nach Deutschland einladen,
weill A möchte das B bei der Geburt des Kindes dabei ist. A hat aber nicht genügend einkommen das B nach Deutschland kommen kann.
Deswegen ladet von A die Tante B nach Deutschland ein mit dem Grund Freund meiner Nichte zur Geburt.
Bekommt er dann höchstwahrscheinlich einen Visum für 3 monate?
hat er dann auch das Recht bei seinem Kind zu bleiben wenn er schon in Deutschland als Besucher ist?
danke für eure Hilfe im vorraus.
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Alt 30.08.2007, 11:44
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AW: besuchervisum

Soweit ich weiß leitet sich allein aus der Vaterschaft (welche von B erst mal anerkannt werden muß), kein Anspruch auf den erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ab.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 11:50
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AW: besuchervisum

Zitat:
Zitat von Soledad
Soweit ich weiß leitet sich allein aus der Vaterschaft (welche von B erst mal anerkannt werden muß), kein Anspruch auf den erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ab.
danke für ihre antwort,
wenn B die Vaterschaft anerkennt was dann?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 13:27
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AW: besuchervisum

Dann können gegen ihn Unterhaltsansprüche etc. geltend gemacht werden, aber an dem erwerb einer AE ändert sich meines Erachtens nichts. Aber er ist dann zumindest auch vor dem Gesetz der Vater und das Kind hat auch Erbansprüche.
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