Dies ist eine Diskussion zu Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Seine Mutter ist schweizerin, sein Vater isch Tschechisch Schweizerischer Doppelbürger und in Tschechien geboren. Kann er die Tschechische Schweizerische Doppel staatsbürgerschaft haben ? Und muss er die tschechische Sprache dafür beherschen ? einen Sprachtest machen ? Danke für eure Tipps ![]() habs abgeänderet ich hoffe das es jetzt den Forenregeln entspricht Geändert von Winti (04.08.2009 um 01:02 Uhr). |
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft Sprachtest... aber Deutsch, sodass die Forenregeln gelesen werden können |
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft ich hoffe doch das mein Thread nicht gelöscht wird weil ich die Foren regeln nicht eingehalten habe. Bin neu hier im Forum |
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft Auch Neulinge können hier meist lesen. |
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft Wenn einer Schweizer ist und Tscheche werden will, wieso fragt er dann ausgerechnet in einem Forum für deutsches Recht?
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft weil ich dachte das ihr euch damit auskennt |
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft Tatsächlich auskennen tun sich (und das auch noch kostenlos) die für den Interessierten zuständigen Auslandsvertretungen (gehe mal davon aus, der fiktive Herr wohnt in Deutschland). Vorab aber mal meine Einschätzung: Die meisten Staaten Europas bestimmen die Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip (d. h. ein Kind erhält die Staatsangehörigkeit des Landes X durch Abstammung von einem Vater bzw. einer Mutter mit der Staatsangehörigkeit des Landes X). (Nur in ausgesprochenen Einwanderungsländern (z. B. den USA) wird automatisch jeder Staatsbürger, der auf dem Grund und Boden des jeweiligen Staates geboren wird; auch diese Länder kennen jedoch das Abstammungsprinzip für im Ausland geborene Kinder eigener Staatsangehöriger). In der Schweiz gilt das Abstammungsprinzip, und der Interessierte ist entsprechend zumindest durch die Mutter Schweizer. Die Frage ist nun vermutlich nicht so sehr, ob er zusätzlich die tschechische Staatsangehörigkeit bekommen kann, sondern ob er sie bereits durch Abstammung vom tschechischen Vater besitzt. Nun die Knackpunkt-Fragen: 1) Waren die Eltern des Interessierten bei seiner Geburt verheiratet? Wenn ja, dann bestehen gute Chancen, dass er Tscheche ist: das Abstammungsprinzip galt in manchen Staaten lange Zeit nur durch den Ehemann der Mutter bzw. ersatzweise durch eine unverheiratete Mutter; nichteheliche Väter konnten die Staatsangehörigkeit häufig nicht weitergeben. 2) Wurde der Interessierte als eheliches Kind in Tschechien geboren? Wenn ja, ist er ziemlich sicher von Geburt an Tscheche. Da er bisher nur die schweizerische Staatsangehörigkeit bewusst besessen hat, ist allerdings davon auszugehen, dass er im Ausland geboren wurde. In diesem Fall ist es nicht so sicher, dass er Doppelbürger ist. Manche Staaten verlangen in diesem Fall eine Erklärung von den an ihrer Staatsangehörigkeit Interessierten. Dazu gibt es eventuell auch Fristen, die abgelaufen sein könnten. Falls es sich zeigt, dass der Interessierte durch seinen tschechischen Vater auch Tscheche ist, darf er vermutlich tschechisch-schweizerischer Doppelstaater bleiben. Zur Begründung: Da der Vater tschechisch-schweizerischer Doppelstaater ist, kann man davon ausgehen, dass sowohl die Schweiz als auch Tschechien die Mehrstaatigkeit tolerieren, also keiner der beiden Staaten einen Staatsangehörigen in diesem Fall zur Aufgabe einer der beiden Staatsangehörigkeiten zwingt (bei manchen Staaten gibt es einen solchen Entscheidungszwang, manchmal mit bestimmten Fristen. Hier wäre es interessant zu wissen, wie der Vater tschechisch-schweizerischer Doppelbürger wurde. Wenn die Sachlage bei ihm so war wie beim Sohn, ist die Frage eigentlich schon beantwortet). Hoffe, dies konnte Ihnen weiterhelfen, wenn es auch (mangels Kenntnis der jeweiligen Staatsangehörigkeitsgesetze) nur eine grobe Einschätzung ist. Eine Nachfrage beim tschechischen Konsulat/Botschaft lohnt sich in jedem Fall. Wenn diese ergibt, dass der Interessierte Tscheche ist, zusätzlich die Schweizer Auslandsvertretung fragen, ob er Doppelstaater sein darf. Aber Vorsicht: falls er irgendeine Erklärung abgeben muss, um Tscheche zu werden, bitte vor Unterschrift die Schweizer Behörden fragen, ob er trotzdem Schweizer bleibt. Manchmal werten Staaten die Abgabe einer solchen Erklärung nämlich als "freiwilligen Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit", die zum automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen kann. - Gruß vom wackeldackel Geändert von wackeldackel (09.08.2009 um 00:30 Uhr). |
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| AW: Bekomme ich die tschechische Staatsbürgerschaft Hallo Wackeldackel Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Also Herr H lebt in der Schweiz, und seine Eltern waren bei seiner Geburt verheiratet, allerdins sind sie jetzt geschieden. Ist das ein Problem ? |
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