Dies ist eine Diskussion zu Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? wäre Euch sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen würde. Mein Vater wurde 1997 in Deutschland eingebürgert. Hat 1998 die türkische Staatsbürgerschaft wieder erhalten. Er hat auch in Deutschland gelebt. Nun hat er einen Brief von der Behörde bekommen. Es wurden von ihm Bescheinigungen vom türkischen Konsulat verlangt woraus hervorgeht, wann er sich wieder in der Türkei eingebürgert hat. Dies hat er schön brav beim Landratsamt abgegeben. Bei ihm greift das neue Gesetz nicht, weil es eben noch vor 2000 war. Nun wurde er zu einer Anhörung zur Behörde gerufen. Er wurde dort so unter Druck gesetzt und erpresst. Er sollte ein Schriftstück unterschreiben, in dem er versichert sofort die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Dann wollten sie noch Protokoll führen und mein Vater sollte es unterschreiben. Mein Vater hat es nicht gewusst, dass dies schon die Anhörung ist. Er hat gar nichts unterschrieben und ist dann gegangen. Andererseits hatte aber die Behörde in einem Brief meinem Vater mitgeteilt, dass eventuell ein Rücknahmeverfahren der Einbürgerung eingeleitet wird. Bei den ganzen Briefen und bei der Anhörung gab es weder einen § noch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Nun haben sie ihm eine Frist bis nächsten Freitag gesetzt: Er soll nächsten Freitag kommen und unterschreiben, dass er aus der türkischen Staatsangehörigkeit austritt und einen Nachweis bringt. Dafür gibt es doch gar keine Gesetzesgrundlage. Vor allem kann er dadurch Staatenlos werden, denn einerseits teilen sie ihm mit, dass eventuell ein Rücknahmeverfahren der Einbürgerung eingeleitet wird und anderseits soll er aus der türkischen Staatsangehörigkeit raus. Jetzt habe ich für ihn einen Brief geschrieben und die Behörde aufgefordert meinem Vater die Rechtsgrundlagen für ihr Handeln mitzuteilen. Es ist so, dass es kein einziges Gesetz gibt, welches dies rechtfertigt. Ich denke mal, dass dieser Brief auch nicht helfen wird. Die haben sich so verbissen. Vor allem lebt mein Vater in einer kleinen Stadt und bis jetzt haben sie ihn rausgepickt. Komischerweise meine Mutter und meinen Bruder nicht, die ja auch 1998 die türkische Staatsbürgerschaft wieder erhalten haben. Ich habe bei vielen Stellen angerufen und um Auskunft gebeten. Überall hieß es er solle zum Anwalt gehen. Aber das ist doch wieder mit sehr hohen kosten verbunden und das nur wegen einer Behördenwillkür. In Hessen wird das z.B. so gehandhabt, dass zwar die Information angefordert wird, aber sobald man sieht dass der Bürger vor 2000 sich in einem anderen Land hat wieder einbürgern gelassen, wird er in Ruhe gelassen. Habt Ihr mir ein paar Tipps, was wir machen könnten. Vor allem was ist mit dem Termin am Freitag. Wir wissen nicht mehr weiter. Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Denke, das ist nur ein Einschücherungsversuch, bei dem nix rumkommen kann, eben weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Einfach nicht beachten. Aber wenn die Behörde einen Bescheid macht, natürlich Wirderspruch. |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Vielen Dank. Einen Widerspruch kriege ich noch hin. Habe jetzt erst mal einen Brief geschrieben, wo ich die Behörde auffordere für ihr Handeln eine Gesetzesgrundlage zu nennen. Ich hoffe damit der Behörde einwenig entgegen zuwirken. Ich habe mit diesem Herren schon mehrmals telefoniert. Er ist sich seiner Sache sehr sicher. Er meinte in anderen Bundesländern würden die gleich den deutschen Paß wegkriegen (ab 2000) und er würde sich die vor 2000 unter die Lupe nehmen. Er fragte auch gleich wie es denn bei mir aussehen würde. Ich meinte zu ihm, dass gehe ihn gar nichts an. Er hat ja keinen Namen von mir. Ich denke mal das diese Behörde ein Gerichtsurteil von Stuttgart heranzieht, wo einem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde, wegen Erschleichung. Ich habe dieses Urteil nicht gefunden. Es kann eine ganz andere Sachlage sein. Liebe Grüße |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Bis jetzt gabs ja anscheinend nur eine Anhörung, keinen Bescheid. Widerspruch also noch nicht erforderlich und auch nicht zulässig. Erschleichung könnte höchstens vorliegen, wenn damals z.B. gar keine Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft erfolgt ist, etwa bei einer gefälschen Entlassungsbescheinigung. Aber das behaupten die ja wohl auch nicht, oder? Empfehle mal www.info4alien.de |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Eben, die Behörde ist aber der Meinung weil er an dem Tag wo er die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit erhalten hat, gleich den Antrag auf Wiedereinbürgerung gestellt hat. Eingebürgert in die türkische wurde er aber erst ein Jahr später. Vor allem hat das damals die türkische Behörde automatisch gemacht. Man hat die Entlassung bekommen und gleich nebendran noch ein Schriftstück mit der Wiedereinbürgerung. |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Hallo Zusammen, nun kam ein Brief von der Behörde. Ich hatte darum gebeten, dass sie mir die Gesetzesgrundlage für ihr Handeln nennen. Sie zitieren mir nur ein Urteil vom VGH Baden Württemberg vom 23.09.02. Die Behörde sagt es wird davon ausgegangen, dass mein Vater seine Einbürgerung rechtswidrig erhalten hat. Setzen ihm aber eine Frist und möchten in unterschriftlich dazu verpflichten freiwillig auf die türkische SA zu verzichten. Komisches Handeln der Behörde. Warum läßt man dann die angeblich rechtswidrige Einbürgerung bestehen. Falls er nicht auf die türkische SA freiwillig verzichtet wird ohne weitere Ankündigung die Einbürgerung zurückgenommen. Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter. Liebe Grüße |
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| 1. Das ganze ist grundsätzlich ernst zu nehmen. 2. Rechtsgrundlage sind die §§ 86, 66 AuslG der damaligen Fassung. 3. Ausreichend sind u. U. Absicht und engher zeitlicher Zusammenhang zwischen der Wiederaufnahme der türkischen Staatsbürgerschaft und der Einbürgeruzng. |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Zitat:
Man muss sich eben entscheiden. Ist das so schwer?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Zitat:
Nicht wenige MdB's aller Parteien geniessen für sich selbst Mehrstaatigkeit. Natürlich will man solche Privilegien nicht den neueingewanderten hoi polloi zugestehen. Früher oder später ist wohl mit einer Verfassungsklage wegen fehlender Gleichbehandlung (Geburt - Einbürgerung) zu rechnen. Zu fragen wäre (ernsthaft!), ob vielleicht auch die Herren und Damen beim Verfassungsgericht einen zweiten Pass haben. Normalerweise wird diese Frage nie gestellt. |
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| AW: Behörde übt Druck aus, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben ??? Das Problem ist doch wohl, dass die deutsche Behörde getäuscht wurde. Voraussetzung für den Erwerb der deutschen StA durch Einbürgerung ist der Verlust der bisherigen StA. Wer die alte StA nur pro forma aufgibt, um sie anschließend gleich wieder zurück zu erwerben, hat die Einbürgerung erschlichen und diese kann dann widerrufen werden. Merke: Deutsche Behörden lassen sich ungern verarschen! |
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