Dies ist eine Diskussion zu AUSWEISUNG wegen nichtbestandener Prüfungen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| AUSWEISUNG wegen nichtbestandener Prüfungen Hab eine Frage zum Studentenvisum. Angenommen: Er ist Okt2003 nach Deutschland gekommen Sprachkurs Abitur Okt 2006 Informatik Studium Febr 2007 keine Prüfungn abgelegt August 2007 Probleme mit Krankenkasse;ausweisung angedroht Okt 2007 Bauingeneurstudium (Visum verlängert bis Nov 2009) Febr 2008 durchgefallen Okt 2008 nochmal Informatikstudium aufgenommen(1.Semester) --->aber in einer neuen Stadt kurz nach Aufnahme meinte dann die Beamte von ABH sie hätten Probleme mit der Visumsverlängerung weil er einfach so wieder das Informatikstudium aufgenommen hat;Stadt gewechselt hat;ohne seine Prüfungslestungen vom 1. Informatikstudium anerkennen zu lassen. Das Problem ist er hat ja gar nicht alle Prünfungen abgelegt und die die er abgelegt hat nicht bestanden.Sie meinte dann zu ihm er müsse ausreisen wenn er die Prüungsleistungen nicht nachweisst. er wurde dann von einer Sozialpädagogin seiner Uni unerstützt un plötzlch waren keine Prüfungsleistungen mehr anzuerkennen. Die Beamte der ABH meinte dann:Ok wenn Sie hre Prüngen (jetzt im Febr) bestehen verlängern wir ihr Visum .(also warscheinlich bis Nov 2011) 1. Frage :Wieso sind jetzt doch keine Prüfungsleisungen anzuerkennen? Gibt es da nicht bestimte Vorschriften? Oder können das die Beaten nach Lust und Laune entscheiden wie sie vorgehen wollen und was sie für Bedingungen stellen?? Februar 2009 Prüfungen nicht bestanden (Ist gearde dabei Prüfungen zu wiederholen) Fragen: agenommen er fällt wieder durch könnte er sich dann nochmal neueinschreiben oder ein anderes fach wählen?oder muss er dann ausreisen?innerhalb welcher zeit muss er ausreisen?soll er sich einen anwalt suchen?muss er den selber bezahlen?Gibt es nicht eine Frist indem er es schaffen muss ein studium abzuschliessen?wenn diese Frist zum Beispiel 10 Jahre betragen würde hätte er noch (ab okt 2009) 4 jahre zeit um den Bachelor zu machen.Kann mir jemand helfen? Danke für Hilfe im Vorraus |
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| AW: AUSWEISUNG wegen nichtbestandener Prüfungen Um es mal klar zu sagen: Wegen einer nicht bestandenen Prüfung wird sicherlich niemand ausgewiesen. Wohl aber, wenn jemand dem eigentlichen Zweck des Aufenthalts nicht nachkommt. Auf deutsch: Wenn der Student nicht studiert, dann geht er eben wieder. So einfach sind manchmal die Regeln. |
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| AW: AUSWEISUNG wegen nichtbestandener Prüfungen Und in dem Fall scheint es ja wirklich keinen Sinn zu haben. |
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| AW: AUSWEISUNG wegen nichtbestandener Prüfungen Zitat:
Das Vorgehen mittels Anwalt bringt in diesen Fällen, so gern ich Gegenteiliges sagen würde, wenig - die Gerichte sind bei Rechtsschutz gegen rechtmäßige Ausweisungen, die für gewöhnlich sofort vollziehbar sind, sehr restriktiv.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: AUSWEISUNG wegen nichtbestandener Prüfungen er studiert aber.er hat jetzt mindestens 2 von 4 Prüfungen bestanden und wurde auch zum 2. Semester zugelassen aber die ausländerbehörde verlangt dass er alle Püfungen besteht!!Geht das?denn er ist ja jetzt schon im 2.semester und die professoren sind auch auf seiner seite... er geht immer zu den vorlesungen und TUT NICHT NUR SO ALS OB ER STUDIERT!!! aber danke |
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| AW: AUSWEISUNG wegen nichtbestandener Prüfungen Zitat:
Ich empfehle mal dieses Forum; http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi |
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