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Ausweisung trotz Studienplatz ?

Dies ist eine Diskussion zu Ausweisung trotz Studienplatz ? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 19.10.2009, 20:44
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Ausweisung trotz Studienplatz ?

Hallo Zusammen,

Frau X ist ist seit 2 Jahren in der BRD und möchte hier Musik studieren. SIe hat schon mehrere Aufnahmeprüfungen gemacht, aber aufgrund geänderter Bewertungsregeln nicht bestanden. Ein Deutschkurs (Grundkurs 1) wurde bereits 2008 absolviert und aktuell sollte ein Kurs (Stufe 2) stattfinden, der aber mangels Platz nicht zur Verfügung steht. SO wiederholt Frau X die Stufe 1 mit dem Ziel eine Testdaf-Prüfung zu machen.
Letzte Woche hatte sie Termin im Ausländeramt um ihr Visum wiederholt zu verlängern.
Dies wurde vom zuständigen Sachbearbeiter mit der Begründung abgelehnt, es sei nicht Erkennbar ob Frau X überhaupt studieren wolle, da alle Maßnahmen ihrerseits nicht zu einem Studienplatz geführt haben. Fra X muss nun bis Mitte November die BRD verlassen. Ihr Visum ist am 18.10 abgelaufen. AM 20.10. hat Frau X eine Aufnahmeprüfung in einer Musikhochschule , der Ihr den Studienplatz sichert.
Nun die Frage:
Wenn Frau X nun Widerspruch einlegt, da sie nun einen Studienplatz hat, kann ihr dennoch die Ausweisung drohen ? Was kann Frau x tun und gibt es eine Widerspruchvorlage, da Frau X nicht möchte, dass es am Schluß an einm Formfehler scheitert.

Vielen Dank für Eure Info....
PS: Die Zeit läuft Frau X davon......
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 01:00
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Registriert seit: Apr 2008
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AW: Ausweisung trotz Studienplatz ?

Zitat:
Zitat von tomps75
Hallo Zusammen,

Frau X ist ist seit 2 Jahren in der BRD und möchte hier Musik studieren. SIe hat schon mehrere Aufnahmeprüfungen gemacht, aber aufgrund geänderter Bewertungsregeln nicht bestanden. Ein Deutschkurs (Grundkurs 1) wurde bereits 2008 absolviert und aktuell sollte ein Kurs (Stufe 2) stattfinden, der aber mangels Platz nicht zur Verfügung steht. SO wiederholt Frau X die Stufe 1 mit dem Ziel eine Testdaf-Prüfung zu machen.
Letzte Woche hatte sie Termin im Ausländeramt um ihr Visum wiederholt zu verlängern.
Dies wurde vom zuständigen Sachbearbeiter mit der Begründung abgelehnt, es sei nicht Erkennbar ob Frau X überhaupt studieren wolle, da alle Maßnahmen ihrerseits nicht zu einem Studienplatz geführt haben. Fra X muss nun bis Mitte November die BRD verlassen. Ihr Visum ist am 18.10 abgelaufen. AM 20.10. hat Frau X eine Aufnahmeprüfung in einer Musikhochschule , der Ihr den Studienplatz sichert.
Nun die Frage:
Wenn Frau X nun Widerspruch einlegt, da sie nun einen Studienplatz hat, kann ihr dennoch die Ausweisung drohen ? Was kann Frau x tun und gibt es eine Widerspruchvorlage, da Frau X nicht möchte, dass es am Schluß an einm Formfehler scheitert.

Vielen Dank für Eure Info....
PS: Die Zeit läuft Frau X davon......
Hallo,
Meiner Ansicht nach, die Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 200 Euro.

Gruss
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