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Ausweisung

Dies ist eine Diskussion zu Ausweisung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 14.09.2009, 18:12
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Ausweisung

Hallo, es gibt folgendes Problem, hoffentlich kann hier jemand helfen. Es gibt nicht mehr so viel Zeit. Danke.

A ist Studentin russischer Angehörigkeit, kam vor 5 Jahren nach Deutschland um zu studieren. Hat in Deutschland einen Bachelor-Abschluss gemacht, mit dem sie hier Arbeitserlaubnis beantragen kann. Jetzt befindet sie sich im Master-Studium.
Im April 2009 hat sie ihren Mann mit ebenfalls russischer Staatsangehörigkeit geheiratet. Er kam im September 2008 mit einem Sprachvisum nach Deutschland, dieses war bis Juli 2009 gültig. Danach haben sie Familienzuführung beantragt. Im August haben sie jedoch eine Absage erhalten, woraufhin sie widersprochen haben. Im September 2009 erging Widerspruchsbescheid mit der Verfügung, dass ihr Mann innerhalb eines Monats ausreisen soll, da nach Meinung der Sachbearbeiterin kein Härtegrund nach § 30 II AufenthG vorliegt.
Diese beruft sich darauf, dass in Russland er nach einem Jahr seinen Bekanntenkreis nicht verloren hat und daher keine Probleme zurückzukehren hätte. Kinder haben sie nicht. Finanziell gibt es auch keine Probleme.

Welche Gründe gelten denn als Härtegründe und welche Möglichkeiten haben sie jetzt noch hier in Deutschland.

Danke

Geändert von julia5567 (14.09.2009 um 20:11 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 18:16
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AW: Ausweisung

Hi...

bin grad richtig froh, das man/ich dir nicht Antworten darf, da du die Forenregeln NICHT VERSTANDEN (oder gelesen) hast !!!

Wenn man nicht antworten darf, darf man aber vielleicht eine Frage stellen...
Ihr seid wegen dem Studium und im anderen Fall mit einem Sprach Visum eingereist..naja ich würde sagen, das es doch ganz normal ist, nach errreichen des jeweiligen Ziel´s wieder heim zu gehn...oder ??

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 19:21
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AW: Ausweisung

Sehr geehrte Fragestellerin!

Leider dürfen reale Einzelfälle (Stichwort: Ich-Bezug) gemäß der Forenregeln nicht beantwortet werden...,sorry.

Bitte den Beitrag entsprechend abändern, dann kann und darf man Person A auch weiterhelfen.

Dazu einfach den Button "Ändern" anklicken...

Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 19:44
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AW: Ausweisung

Danke für den Hinweis!!
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Alt 14.09.2009, 19:55
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AW: Ausweisung

Kein Problem - ein wenig Nachbesserung noch, dann ist es geschafft...

Betreffendes ist fett markiert:


Zitat:
Zitat von julia5567
Hallo, ich habe flgendes Problem, hoffentlich kann mir jemand helfen. Ich habe nicht mehr so viel Zeit. Danke.

A ist Studentin russischer Angehörigkeit, kam vor 5 Jahren nach Deutschland um zu studieren. Hat in Deutschland einen Bachelor-Abschluss gemacht, mit dem sie hier Arbeitserlaubnis beantragen kann. Jetzt befindet sie sich im Master-Studium.
Im April 2009 habt sie ihren Mann mit ebenfalls russischer Staatsangehörigkeit geheiratet. Er kam im September 2008 mit einem Sprachvisum nach Deutschland, diese war bis Juli 2009 gültig. Danach haben sie Familienzuführung beantragt. Im August haben wir jedoch eine Absage erhalten, woraufhin wir widersprochen haben. Im September 2009 erging Widerspruchsbescheid mit der Verfügung, dass ihr Mann innerhalb eines Monats ausreisen soll, da nach Meinung dr Sachbearbeiterin kein Härtegrund nach § 30 II AufenthG vorliegt.
Diese beruft sich darauf, dass in Russland er nach einem Jahr seinen Bekanntenkreis nicht verloren hat und daher keine Probleme zurückzukehren hätte. Kinder haben sie nicht. Finanziell gibt es auch keine Probleme.

Welche Gründe gelten denn als Härtegründe und welche Möglichkeiten haben sie jetzt noch hier in Deutschland.

Danke A.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:02
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AW: Ausweisung

Mensch, hab beim ersten mal etwas übersehen, julia5567 ist mein Nickname, mit dem darf ich mich doch hier melden, oder nicht?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:07
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AW: Ausweisung

Aber natürlich..., jetzt ist auch alles in Ordnung!

Man muss sich aber eben auch bei der Beantwortung von Beträgen regelkonform verhalten, deshalb diese ggf. als "pingelig" empfundene "Durchforstung" des Beitrags..., sorry.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:09
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Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...


Ihr seid wegen dem Studium und im anderen Fall mit einem Sprach Visum eingereist..naja ich würde sagen, das es doch ganz normal ist, nach errreichen des jeweiligen Ziel´s wieder heim zu gehn...oder ??

Chris
Ja, das ist richtig, sie sind mit verschiedenen Visen eingereist. Jetzt hat sich aber die Situation geändert, da sie jetzt verheiratet sind. Bei ihr läuft das Visum aber noch nicht ab. Sie macht noch ihr Masterstudium, es dauert noch bis Juli 2010 (das musste ich wahrscheinlich dazuschreiben)
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:20
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AW: Ausweisung

Zunächst ist anzumerken, dass solche Härtefallregelungen einzelfallabhängige Ermessenentscheidungen sind.

Positiv auswirken könnte sich etwa, wenn eine eigenständige Sicherung von Lebensunterhalt oder sonstige "Integrationsleistung" (ggf. eine Arbeitsstelle) des Ehegatten nachgewiesen könnte.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:31
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AW: Ausweisung

Zitat:
Zitat von semmel76
Zunächst ist anzumerken, dass solche Härtefallregelungen einzelfallabhängige Ermessenentscheidungen sind.

Positiv auswirken könnte sich etwa, wenn eine eigenständige Sicherung von Lebensunterhalt oder sonstige "Integrationsleistung" (ggf. eine Arbeitsstelle) des Ehegatten nachgewiesen könnte.
Das hat die Sachbearbeterin auch erwähnt, dass wenn die Ehefrau eine Arbeitsstelle hätte, das Problem sich nicht stellen würde. Sie möchte aber zunächst ihr Masterstudium beenden. Eine Arbeitsstelle würde sie natürlich annehmen, wenn nichts mehr geht.

Die Sachbearbeiterin hat sich sehr darauf beschränkt auszuführen, dass der Ehemann keine Probleme bei seiner Rückkehr hätte, da er ja nocht so lange weg war, nur 1 Jahr, seine Freunde hat er ja noch dort.
Der Ehemann ermöglicht aber der Ehefrau ein unbeschwertes Studium in finanzieller Hinsicht, aber nur wenn er hier ist. Wenn er zurückkehrt, dann müssten sie 2 Haushalte führen, was schwierig wäre. Dies wurde als Härtegrund genannt.

Ich habe jetzt noch eine Frage. Kann er ausgewiesen werden, während des Widerspruchsverfahrens? Auf die erste Verfügung, die im August erging, wurde widersprochen. Im Widerspruchsbescheid wurde ihm eine Einmonatsfrist eingeräumt. Jetzt wird diesem Widerspruchsbescheid widersprochen. Kann er ausgwiesen werden, wenn die Antwort auf die zweite Verfügug noch aussteht?
Ich denke ja, was meint ihr?
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