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Australierin hat Visum überzogen - Schengenraum-Trick möglich???

Dies ist eine Diskussion zu Australierin hat Visum überzogen - Schengenraum-Trick möglich??? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 12:51
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AW: Australierin hat Visum überzogen - Schengenraum-Trick möglich???

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand nach dem Aufenthaltstitel für Deutschland fragt, wenn eine Australierin nach Australien fliegen will, die allgemein unauffällig und unverdächtig wirkt?
Bei der Ausreise findet eine Paßkontrolle statt, und bei der Paßkontrolle guckt der Beamte nach dem Einreisestempel/Visum, um zu prüfen, ob der Ausreisende denn überhaupt legal im Lande war...

Und, üblicherweise, um seinen Ausreisestempel neben den Einreisestempel zu setzen.

Als EU-Bürger, der in der EU unterwegs ist, kennt man diese Stempelei ja nicht mehr, aber sie ist an sich international durchaus noch üblich.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #12 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 14:58
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AW: Australierin hat Visum überzogen - Schengenraum-Trick möglich???

Zitat:
Bei der Ausreise findet eine Paßkontrolle statt, und bei der Paßkontrolle guckt der Beamte nach dem Einreisestempel/Visum, um zu prüfen, ob der Ausreisende denn überhaupt legal im Lande war...

Und, üblicherweise, um seinen Ausreisestempel neben den Einreisestempel zu setzen.

Soweit klar.


Und dann kommt der BP-P und sagt: Hey sie sind vor 12 Monaten in Deutschland eingereist und reisen jetzt wieder in ihr Heimatland. Zeigen sie mir mal ihr Visum für Deutschland?

Eher nicht. Das mit der Botschaft ist die beste Idee.
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  #13 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 00:24
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AW: Australierin hat Visum überzogen - Schengenraum-Trick möglich???

Danke für die vielen Antworten. Hier die Stellungnahme einer Fachanwältin für Ausländerrecht, deren Meinung ich eingeholt habe:

1.) Die Australierin ist illegal im Schengenraum...kein Zweifel

2.) Damit darf sie auch nicht nach DE einreisen.

3.) Anders als in den USA liegen aber keine elektronischen Daten über ihren Aufenthalt vor. Die Aufenthaltsdauer wird ausschließlich über die Stempel im Pass bestimmt.
--> Die Bundespolizei ist sehr geschult im Lesen der Stempel und würde sie stoppen. Daher der Rat der Anwältin: Auch innereuropäische Flüge nach Deutschland vermeiden und nur noch den Landweg benutzen.

4.) Würde sie dennoch von einem Bundespolizisten kontrolliert werden (z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle an der Grenze), so würde sie vermutlich ein Bußgeld i.H.v. 1000,- € zahlen müssen. Verhaftung bräuchte sie nicht zu fürchten, da nur verhaftet werden darf, wenn die Gefahr des Untertauchens bestünde. Dafür gäbe es aber keine konkreten Anhaltspunkte in solch einem Fall.

5.) Könnte Sie Probleme bei der Ausreise bekommen, wenn der Bundespolizist den Ausreisestempel in den Pass machen möchte und sieht, dass sie zu lange da ist? --> NEIN! Laut Anwältin interessiert die nur, dass sie dann weg ist. Keine Verwahrung, keine Bußgelder, keine Vermerke (zumindest nicht bei der rucksackreisenden Australierin).

6.) Wie könnte sie legal doch noch bleiben?
Ausländerangelegenheiten werden ja auf regionaler Ebene geregelt. Der dortige Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde meiner Stadt sagte mir nach der anonymen Schilderung des Falls: "Wissen Sie - Das Aufenthaltsgesetz ist für alle Nationalitäten geschrieben. Trotzdem gibt es weltweit einige Länder die sehr priviligiert behandelt werden. Dazu zählt auch Australien.". Er sagte daraufhin, wenn sie mit einem Arbeitsvertrag also zu ihm käme und gleichzeitig einen festen Wohnsitz hätte, dann würde er ihr eine sog. "Fiktionsbescheinigung" ausstellen und eine Aufenthaltserlaubnis gem. §18 Aufenthaltsgesetz beantragen.

Der Clou laut Anwältin: Wenn er das macht, dann sind die sechs Monate die sie zu lange hier ist in dem Moment quasi vergessen wo sie von ihm diese Fiktionsbescheinigung bekommt. Der Sachbearbeiter schickt dann den Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung an das zuständige Arbeitsamt die den Sachverhalt dann erstmal prüfen müssen. Und das dauert. Bis zu vier Monate. Die Anwältin sagte auch, dass die Australierin in jedem Fall abgelehnt werden würde, da sie nicht hoch genug qualifiziert wäre. Bis zu dem Moment wo sie aber auf diese Ablehnung der Arbeitserlaubnis wartet ist sie allerdings mit der Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde legal im Land und darf warten.
Die Anwältin meinte also: Wissend, dass sie eh keine Arbeitserlaubnis erhalten würde, einen Arbeitsvertrag für eine möglichst komplexe Stelle schreiben und eine möglichst schwer verständliche Stellenbeschreibung, sodass die Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt. Das verlängert die Dauer bis zur Ablehnung und verlängert ihren legalen Aufenthalt. Wenn sie dann die Ablehnung der Arbeitserlaubnis erhält muss sie binnen einer Frist ausreisen, aber das kann vier Monate dauern. Der wesentliche Vorteil hiervon ist zudem, dass die 6 Monate "overstay" quasi vergessen sind.

7.) Wofür hat sich meine Bekannte entschieden? --> Sie reist jetzt zurück nach Australien und arbeitet dort um Geld zu verdienen. Dann kümmert sie sich in Australien bereits vor Ort um die entsprechenden Visa und kommt in drei Monaten völlig legal zurück.




DANKE AN DAS FORUM FÜR DIE VIELEN ANMERKUNGEN, TIPPS und KOMMENTARE! IHR SEIT SPITZE!
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  #14 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 00:54
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AW: Australierin hat Visum überzogen - Schengenraum-Trick möglich???

Zitat:
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Zitat:
Bei der Ausreise findet eine Paßkontrolle statt, und bei der Paßkontrolle guckt der Beamte nach dem Einreisestempel/Visum, um zu prüfen, ob der Ausreisende denn überhaupt legal im Lande war...

Und, üblicherweise, um seinen Ausreisestempel neben den Einreisestempel zu setzen.
Soweit klar.


Und dann kommt der BP-P und sagt: Hey sie sind vor 12 Monaten in Deutschland eingereist und reisen jetzt wieder in ihr Heimatland. Zeigen sie mir mal ihr Visum für Deutschland?
Im Prinzip muss er das machen. Denn aus der Kombination "Einreisedatum + kein Visum + kein Ausreisestempel" ergibt sich immerhin ein dringender Tatverdacht, daß ein Verstoß gegen das Ausländergesetz vorliegt.

Zitat:
Eher nicht.
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  #15 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 00:58
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AW: Australierin hat Visum überzogen - Schengenraum-Trick möglich???

Zitat:
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4.) Würde sie dennoch von einem Bundespolizisten kontrolliert werden (z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle an der Grenze), so würde sie vermutlich ein Bußgeld i.H.v. 1000,- € zahlen müssen. Verhaftung bräuchte sie nicht zu fürchten, da nur verhaftet werden darf, wenn die Gefahr des Untertauchens bestünde. Dafür gäbe es aber keine konkreten Anhaltspunkte in solch einem Fall.

5.) Könnte Sie Probleme bei der Ausreise bekommen, wenn der Bundespolizist den Ausreisestempel in den Pass machen möchte und sieht, dass sie zu lange da ist? --> NEIN! Laut Anwältin interessiert die nur, dass sie dann weg ist. Keine Verwahrung, keine Bußgelder, keine Vermerke (zumindest nicht bei der rucksackreisenden Australierin).
Das entbehrt der Logik und widerspricht sich selbst. Warum soll es

Nach 4. gibt es bei der Fahrzeugkontrolle an der Grenze bei der Ausreise ein Bußgeld von 1000 €, nach 5. gibt es keine Probleme.

Was denn nun?

Oder gibt es Bußgelder nur, wenn der sich illegal Aufhaltende mit dem Auto ausreist? Wohl kaum...

Die Auskünfte dieser "Fachanwältin" erscheinen mir ehrlich gesagt etwas wirr. Oder sie wurden falsch verstanden.
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ausländerbehörde, australien, illegaler aufenthalt, schengen-raum, visumsverlängerung

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