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australier/engländer arbeit in deutschland

Dies ist eine Diskussion zu australier/engländer arbeit in deutschland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 08.01.2011, 05:22
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australier/engländer arbeit in deutschland

guten tag, ich habe ein paar fragen:
es geht darum das jemand gebürtiger engländer it, die familie nach australien ausgewandert ist und sich dort einbürgern liess! nun möchte diese person hier nach deutschland kommen um hier zu leben und zu arbeiten.. nun hat er sich einen englischen reisepass besorgt..
frage ist ob er damit automatisch hier als englischer staatsbürger anerkannt wird!?
braucht er noch mehr unterlagen um hier anerkannt zu sein?
was braucht er um hier arbeiten zu dürfen?
er hat bisher dort im baugewerbe gearbeitet, aber dort nie sowas wie hierzulande eine ausbildung gemacht.. zählen hier nachweise von ehmaligen arbeitgebern etwas?? bin auch für weiterführende tipps und ratschläge dankbar
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Alt 08.01.2011, 21:02
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AW: australier/engländer arbeit in deutschland

Hat der Betreffende nach der Einbürgerung in Australien die englische Staatsbürgerschaft behalten und besitzt jetzt 2 Staatsbürgerschaften? Nur dann kann er eigentlich einen englischen Reisepass bekommen. Wenn ja, so ist das alles kein Problem, weil englische Staatsbürger uneingeschränkte Freizügigkeit in der gesamten EU genießen (auch dann, wenn sie eine weitere zusätzliche Staatsbürgerschaft besitzen).
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 17:38
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AW: australier/engländer arbeit in deutschland

er ist in england geboren, wurde mit 3 jahren in australien mit seinen eltern eingebürgert. er will nun einen englischen reisepass, was soweit ich weiss kein problem darstellt, was ich mich nur frage, auch wenn engländer hier in der eu sämtliche freiheiten auch haben, aber sowas wie nen personal ausweis!? oder ähnliches, oder eine arbeitserlaubnis etc? brauchen die nicht auch sowas oder können die quasi echt zu nem arbeitgeber und sofort mit der arbeit beginnen??? ach und dann noch die sache mit dem führerschein..was meine recherche ergeben hat, darf er 6 monate hier so rumfahren, danach muss er seinen führerschein als eu schein umtragen lassen?? hab aber nicht wirklich antwort gefunden ob er noch dafür ne prüfung ablegen muss? er täte übrigens in baden württenberg leben , falls das weiter hilft!
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Alt 11.01.2011, 19:49
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AW: australier/engländer arbeit in deutschland

Ein Reisepass ersetzt den Personalausweis bezüglich der Identitätsfeststellung jedenfalls nach deutschem Recht (§ 1 Abs. 2 Satz 3 des Personalausweisgesetzes). Sollte das für EU-Bürger. die in Deutschland leben, tatsächlich nicht gelten (was ich mir nicht vorstellen kann), so müsste der Betreffende beim englischen Konsulat unter Vorlage seines Passes einen englischen Personalausweis beantragen. Eine Arbeitserlaubnis benötigt ein Engländer keineswegs, er kann wie ein Inländer einen Job seiner Wahl ergreifen, wenn er einen Arbeitgeber findet. Zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen könnte die Straßenverkehrsbehörde (wohl beim Landratsamt) verbindlich Auskunft erteilen.
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Alt 12.01.2011, 01:39
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AW: australier/engländer arbeit in deutschland

Zitat:
Zitat von Backs Beitrag anzeigen
Sollte das für EU-Bürger. die in Deutschland leben, tatsächlich nicht gelten (was ich mir nicht vorstellen kann), so müsste der Betreffende beim englischen Konsulat unter Vorlage seines Passes einen englischen Personalausweis beantragen.
Es gibt im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland keine Personalausweise... Genausowenig wie Einwohnermeldeämter und Meldepflicht. (Das selbe gilt übrigens auch für die Republik Irland.)

Davon abgesehen reicht der Reisepass natürlich völlig aus, wenn aus diesem die britische Staatsangehörigkeit hervorgeht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 13.01.2011, 01:00
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AW: australier/engländer arbeit in deutschland

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Es gibt im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland keine Personalausweise... Genausowenig wie Einwohnermeldeämter und Meldepflicht. (Das selbe gilt übrigens auch für die Republik Irland.)

Davon abgesehen reicht der Reisepass natürlich völlig aus, wenn aus diesem die britische Staatsangehörigkeit hervorgeht.
Jupp.. stimmt...

Es gibt aber auch keine "englische Staatsangehörigkeit" (bezieht sich auf frühere Beiträge, nicht auf den zitierten)
Ein Engländer ist immer noch "British Citizen" Dies ist übrigens auch der Fall, wenn der Paß nicht direkt im Vereinigten Königreich (England, Scotland, Wales, Northern Ireland), sondern in einer der Crown Dependencies (Isle of Man, Bailiwick of Guernsey. Bailiwick of Jersey) ausgestellt wurde

Hier gibts Genaueres ...
http://en.wikipedia.org/wiki/British_nationality_law

Cheers

Bang Olafson

Geändert von Bang Olafson (13.01.2011 um 01:22 Uhr). Grund: oops... British Overseas Territories Citizen ist doch was anderes :)
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