Dies ist eine Diskussion zu Ausreisepflicht trotz des Studiums wegen dem Uniwechsel innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ausreisepflicht trotz des Studiums wegen dem Uniwechsel Part I Ein ausländischer Student X studiert 3 Jahre Master (1jahr verlängert) im Westen an einer deutschen uni, will aber nicht mehr dort bleiben, weil das Studium dort nicht mehr seinen Interessen entsprach. Aus diesem Grund bewirbt er sich an einer anderen uni in anderer Stadt um einen Studienplatz für das letzte Semester und bekommt Zulassung. Unglücklicherweise wird er befristet immatrikuliert, da man der Meinung ist, dass er keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat (sein Zeugnis ist nicht gut genug). Also er konnte nur ein Semester mit einem Studienbegleitenden Deutschkurs studieren. Am Ende des Semesters schreibt er die Deutschprüfung und fällt durch. er wird zum nächsten Semester exmatrikuliert. jedoch gelingt es ihm ,über Verwaltungsgericht den Studienplatz nochmal zugewinnen. Part II X freut sich und geht zum Immatrikulationsbüro. da sagt man ihm,dass er nur mit einem gültigen Visum immatrikuliert werden kann. Also er bekommt keine immatrikulationsbescheinigung.sondern nur einen Bescheid dass er eventuell immatrikuliert werden könnte (von dem Gericht) (sein Visum = gültig bis ende August. aber mit einem Wohnort und Uni eingeschränkt unentschlossen =Wohnsitz Auflage er ist kein Sozialempfänger, bekommt Geld von Eltern)Part III X geht deshalb zur Ausländerbehörde um den Titel ändern zu lassen. Obwohl er sich bei der Ausländerbehörde nicht gemeldet hat und den Bescheid nicht mitgeteilt hat dass er die Uni wechselt, ist seine Akte schon da!. Er beantragt ein neues Visum. Sein Pass ist jetzt bei der Ausländerbehörde hinterlegt und er ist jetzt zur Ausreise verpflichtet. innerhalb von 1 monat muss er das Land verlassen. Fazit Argumente der Ausländerbehörde (mündlich) 1) X hat lange gebraucht für das Studium (1 jahr verlängert, dazu noch befristet immatr. und Verwaltungsgerichtsache= nicht nachvollziehbar für die Behörde) 2) X hat sich nicht frühzeitig bei der Ausländerbehörde gemeldet. 3) Sein Visum ist sofort ungültig geworden als er sein Studium in der ersten uni abgebrochen hat. gegen Argumente von X 1) X hat nicht damit gerechnet dass er befristet immatrikuliert wird. und hatte nur paar Kurse zubesuchen. 2) Er hat sich deswegen nicht gemeldet weil er die Zulassung von der Uni sehr spät bekommen hat (3 Wochen später nach der Beginn der Uni) in 3 Monaten hat er die Deutschprüfung schreiben müssen. Also er war nicht sicher ob er überhaupt an dieser Uni studieren könnte. 3) Er hat das Studium nicht abgebrochen..er hat nur die uni gewechselt..er hat sich sofort in der neuen Stadt gemeldet (beim Bürgerbüro) Frage : was kann er jetzt tun? Viele sind der Meinung, X hat gesetztlich kein Recht..hat er überhaupt eine Chance, das Studium zu beenden? |
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