Dies ist eine Diskussion zu Ausreise aus D mit abgelaufenem Pass ABER gültiger Niederlassungserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ausreise aus D mit abgelaufenem Pass ABER gültiger Niederlassungserlaubnis hoffe ihr könnt mir helfen Wenn jemand einen seit längerem abgelaufenen Reisepass hat (in diesem Fall seit Nov. 08) und darin eine Niederlassungserlaubnis,die Botschaft dieses Landes (Westafrika) sich aber nicht in der Lage sieht,einen neuen Pass auszustellen bzw. diesen hier zu verlängern,weil er schon einmal verlängert wurde,kann derjenige dann mit diesem pass aus D ausreisen,sich in dem heimatland einen neuen Pass machen lassen,und dann auch wieder einreisen? Kommt er damit überhaupt in D ins Flugzeug? vielen Dank für eure Antworten schon im Vorraus. Bananenblume |
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| AW: Ausreise aus D mit abgelaufenem Pass ABER gültiger Niederlassungserlaubnis Würde ich so nicht riskieren. Das Problem der Ausländerbehörde schildern, sie stellt sicherlich gegen geringe Gebühr für die Ausreise einen Passersatz aus. Dabei gleich Vorsorge für den Fall treffen, das man in der Heimat keinen neuen Pass bekommt oder den alten mit der NE abgeben muss. Wichtiger scheint mir die Frage, ob man mit dem abgelaufenen Pass im Heimatland einreisen darf, das wäre mit der Botschaft zu klären. Eine Wiedereinreise mit neuem Pass und der NE im alten Pass ist kein Problem, wenn die Personalien übereinstimmen und das Passbild noch passt. Daher unbedingt darauf achten, dass man den alten Pass behalten kann.
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