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Auslieferung eines Deutschen an Schweizer Strafverfolgungsbehörden

Dies ist eine Diskussion zu Auslieferung eines Deutschen an Schweizer Strafverfolgungsbehörden innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 11.02.2011, 21:17
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Auslieferung eines Deutschen an Schweizer Strafverfolgungsbehörden

Hallo liebes Forum,

ist es prinzipiell möglich, dass ein deutscher Staatsbürger an die Schweiz ausgeliefert wird?
Konstruieren wir einen Fall, in dem ein Mann sich des Kapitalanlagebetrugs in der Schweiz schuldig gemacht hat und nun mit Frau und Kind in Deutschland lebt. Ist betreffende Person durch Art. 16 Abs. 2 GG geschützt auch wenn sie in der Bundesrepublik wegen des selben Vergehens verurteilt wurde?
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Alt 17.02.2011, 12:27
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AW: Auslieferung eines Deutschen an Schweizer Strafverfolgungsbehörden

Meines Wissens nicht, weil der "Europäische Haftbefehl" eine Einrichtung der Mitgliedsstaaten der EU ist, und nur dann ein Deutscher ins (EU-)Ausland ausgeliefert werden kann. Die Schweiz ist aber kein Mitglied der EU.

Insofern gilt hier das Auslieferungsverbot nach Art.16 GG.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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