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Auslandische Studentin Aufenthalts!

Dies ist eine Diskussion zu Auslandische Studentin Aufenthalts! innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 08:48
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Auslandische Studentin Aufenthalts!

Hallo,
Frau x ist ein Studentin in der Deutschland mit einen Student Aufenthalts da sie hat mit einem Deutschen Man Verheiratet, ist es möglich? dann sollst Studentin Aufenthalts ändern?
LG

Geändert von omid2009 (04.06.2011 um 09:46 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 09:18
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AW: Auslandische Studentin Aufenthalts!

Die Studentin kann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zur Führung der Ehe mit einem Deutschen beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis ist dann (im Gegensatz zum Aufenthaltsrecht als Studentin) auf Dauer angelegt.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 09:57
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AW: Auslandische Studentin Aufenthalts!

Guten Morgen,
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Können Sie mir bitte einen Gesetzliche grundüng geben?
LG
Omid
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 11:46
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AW: Auslandische Studentin Aufenthalts!

Die gesetzliche Grundlage für die Aufenthaltserlaubnis zur Eheführung mit einem Deutschen ist § 28 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes.
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