Dies ist eine Diskussion zu Ausland "zumutbar" für Deutsche?? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ausland "zumutbar" für Deutsche?? hier wieder eine neue knifflige Frage von mir: Angenommen ein Deutscher hat in einem nichteuropäischen Ausland gelebt, mit dem guten Gedanken seinem Lebenslauf somit einen Boost zu verpassen. Das Ganze sagen wir mal 18 Monate. Er beherrscht die dortige Sprache ein wenig und hat auch teilweise gearbeitet (vorwiegend jedoch für dortige Ausländer). Nun hält er es jedoch nicht mehr aus, die Arbeits-, Wohn- und Lebenssituation ist absolut nicht befriedigend und er kommt zurück nach Deutschland. Erst mal "ab in den Hartz" bleibt ja nicht aus, denn er steht vor einem kompletten Neuanfang. Allerdings hat er in der Zwischzeit im Ausland geheiratet und möchte nun seinen Ehepartner herbringen. Wie es der Zufall so will, wird der LU geprüft und man kommt aufgrund der Vorgeschichte zu dem Schluss, die Eheleute könnten doch auch im Ausland leben. Auch für die Zukunft sieht es düster aus, die erforderlichen finanziellen Hürden zu schaffen. Soll heissen, er würde zwar Arbeit finden, aber das Einkommen reicht laut Gesetz nicht. Der Deutsche würde jedoch im Ausland noch weniger verdienen (wenn er überhaupt Arbeit fände) und die Lebenshaltungskosten sind die gleichen. Wie ist hier die Zumutbarkeit geregelt? |
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Hmmm, das würde ja fast einer "Ausweisung von Staatsbürgern" gleichkommen, oder irre ich da? Ich glaube wenn ein SB mir DAS nahelegen sollte, würde ich mir das schriftlich geben lassen und SOFORT damit hoch in die Geschäftsleitung! Mit dem dezenten Hinweis (falls da niemand erreichbar sein will) hier haben wir zwei Möglichkeiten, entweder ich bekomme SOFORT einen Ansprechpartner mit ausreichend Zeit, ODER ich hänge es an die große Glocke (auch wenn ich kein Freund großer Glocken bin, watt mutt, datt mutt)... Ich halte das oben beschriebene für unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich)... Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Zitat:
Eine große Glocke????? Wo hängt denn diese??? .... Im Prinzip geht es doch um das Ausländerrecht bezüglich der Ehefrau, welches sich eben nicht so einfach auf gemütliche Weise durch genannte persönlich Boots umgehen lässt? to lick so.'s boots ??? - das ist nun behördlicherseits angesagt, so ich denke. Monaco501
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Monaco, der TE schrieb: "Allerdings hat er in der Zwischzeit im Ausland geheiratet und möchte nun seinen Ehepartner herbringen. Wie es der Zufall so will, wird der LU geprüft und man kommt aufgrund der Vorgeschichte zu dem Schluss, die Eheleute könnten doch auch im Ausland leben. Auch für die Zukunft sieht es düster aus, die erforderlichen finanziellen Hürden zu schaffen. Soll heissen, er würde zwar Arbeit finden, aber das Einkommen reicht laut Gesetz nicht." Also die "Wiedereinreise" schonmal untersagen, weil "könnte auch im Ausland bleiben"? Dann wäre mir ja auch zumutbar ins Ausland zu gehen, schliesslich spreche ich drei Sprachen, die es mir ermöglichen in Ländern zu leben, die insgesamt ca. 3/4 des Erdballs bedecken ![]() Neeeneeee Monaco, klar dem Ehepartner KÖNNTE untersagt werden einzureisen, aber ich bin mir sicher, dann müsste sie/er sicherlich aus einem bestimmten Land sein, und dazu braucht es wohl auch eine Begründung, allerdings, ist Ausländerrecht wirklich nicht meine Stärke ![]() EU-Angehörige haben die gesetzlich verankerte Niederlassungsfreiheit, für die anderen Länder findet sich bestimmt ein anderer, der fitter ist als ich ![]() Dopamin P.S.: Ich wüsste schon wer wo anzusprechen ist, um SOWAS zumindest hier in die Lokalpresse zu bringen
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Hi Dopamin, es steht zwar so nicht im neuen Ausländergesetz aber so: Sie (die AE) soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. (§28 Fam.nachzug zu Dt.) Daraus ergibt sich, laut Richtlinienumsetzungsgesetz BMI http://infonet-frsh.de/fileadmin/inf...AendGesetz.pdf (Seite 46) im Sinne meiner Frage folgendes: Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen. |
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Zitat:
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Wie gesagt ich bin nciht fit im Ausländerrecht, aber ich denke die Zeiträume spielen auch eine Rolle - es ist doch eins ob ich nach 18 Monaten Aufenthalt zurückkomme, oder nach 20 Jahren, oder nicht? Dopamin
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Will mal so sagen, sollten die Voraussetzungen für die Eheleute im Ausland vorteilhafter sein, würden sie doch evtentuell freiwillig dort bleiben, oder? Anders formuliert, wenn man sich im Ausland europäischen Standard leisten kann, dann ist das eine Sache. Wenn man allerdings im Ausland noch schlechtere Berufsaussichten hat als im Heimatland, dann ist das eine andere. Oder nicht? Ich will die Sache mal noch schlimmer machen: der Deutsche hat seit Geburt noch die Staatsangehörigkeit des Ehepartners, ist aber nie in diesem Umfeld augewachsen. Die Auslandswahl hat sich auch mehr zufällig ergeben, eigentlich nur aus dem Umstand keine teuren Visa beantragen zu müssen, und bis dato wusste der Deutsche ja auch nicht, dass er mal eine Nichteuropäerin heiratet. Sollte er jetzt die zweite Staatsangehörigkeit aufgeben um seine Chancen zu verbessern. Wie liegt der Fall dann? Darf man auf eine ehemalige Doppelstaatigkeit verweisen? Es geht hier wohlgemerkt nicht darum, den Staat abzuzocken! Hätte man Rechtsanspruch auf einen "Versuch"? Also zB, die AE wird zunächst befristet erteilt und bei positiver Entwicklung kann sie verlängert werden? Es gab zB auch keine Übergangsregelung für das neue Gesetz... |
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Zitat:
Nein, wenn man unser Heimatland als Tankstelle sieht, würde es doch passen??? Fahre weg, kaufe ein - bringe mit - ; bei Pleite komme ich zum Tanken zurück! Schon am Wegesrand stehen sodann die Behörden und überbieten sich förmlich mit Angeboten und Geschenken, wie da wären : Wohnung, Heizung, Kleidung, Geld,..... Arbeitsplatz nach Wunsch. Selbiges erwartet man natürlich für drei Personen, da man zufällig eine Marrokanerin in Spanien ehelichte und eventuell auch noch schwanger ist???? Mittlerweile loten die Sozialbehörden schon auch gangbare Wege innerhalb der EU aus, da eben gezeigte Reisewilligkeit und Familienzusammenführung anderswo günstiger zu gestalten wäre? Selbstverständlich darf Dopamin in Kiel bleiben, schon gar um die Meldeauflagen zu erfüllen Monaco501
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| AW: Ausland "zumutbar" für Deutsche?? Zitat:
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