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Ausland, Sprengstoffgesetze

Dies ist eine Diskussion zu Ausland, Sprengstoffgesetze innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 16:35
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Ausland, Sprengstoffgesetze

Person A baute früher schon gerne mit seinen Freunden eigene Silvesterböller selbst, indem er den
Inhalt von vielen gekauften Silvesterknallern zusammen schüttete.
Person A wird älter und hat nun auch Internet, seine Freunde haben an sowas schon lange kein Intresse mehr. Person A hat nun auch eine Videokamera und sich fortgebildet und kann nun schon Silvesteraketen mit großen Knalleffekten bauen.
Er gründet auf deutschem Webspace ein Forum, stellt seine Erfolge in Form von Videos hinein und es Gesellen sich schnell Gleichgesinnte hinzu.
Doch nach einiger Zeit wird Person A der Webspace gekündigt und er bekommt von dem Webspacehoster
eine Nachricht, dass er sich nun mit dieser Thematik von dieser Firma fernhalten solle, ansonsten gäbe es eine Meldung aufgrund verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz bei der Polizei.

In welchem Land sollte Person A einen Webspaceanbieter für sein Forum aufsuchen, ohne Konsequenzen erwarten zu müssen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 17:04
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

In jedem Land der Dritten Welt, in der Karibik und in sonstigen Ländern, in denen mit einigen Scheinchen jedes Problem gelöst werden kann.

Aber Achtung! Man denke an die §§ 5 und 6 des StGB und verlege seinen Aufenthalt eventuell auch dorthin (ich weiß ja nicht, was so gezeigt wird im Forum...)!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 11:14
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Das hat ja nun überhaupt gar nichts mit Ausländerrecht zu tun.

Ansonsten: Wo der Webserver steht, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn der Betreiber (Webmaster) in Deutschland sitzt, gilt deutsches Recht.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 12:31
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Zitat:
Zitat von Mitleser
Das hat ja nun überhaupt gar nichts mit Ausländerrecht zu tun.

Ansonsten: Wo der Webserver steht, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn der Betreiber (Webmaster) in Deutschland sitzt, gilt deutsches Recht.
So ist es. Alles was darüber hinaus hier gesagt werden könnte, wäre im Zweifel Beihilfe zum Verstoß ggen div. Sprengstoffgesetze...
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...ICH sag nur: Muh!
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 14:25
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Ok, einig. Son of Hercules äääh Person A sollte sich also besser ein anderes Hobby suchen. Die Hege und Pflege von Dattelpalmen soll ganz interessant sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 14:49
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Sehr kreativ auch das Schnitzen von Votivfiguren aus Utrechter Bergkäse...
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Alt 28.02.2008, 14:54
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Je nachdem wie groß die Figuren sind kann das auch einen Bombeneffekt haben
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  #8 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 14:58
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Zitat:
Zitat von Humungus
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BANAUSE! Wer wird denn religiöse Kunst ESSEN?! Das ist doch Blasfemie :bäh:
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Alt 28.02.2008, 15:01
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Ich wollte das Jesuskind doch nur küssen, aber die Nase löste sich...
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Alt 28.02.2008, 15:15
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AW: Ausland, Sprengstoffgesetze

Zitat:
Zitat von Humungus
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Ja, kein Wunder, wenn man einen Fonduebrenner drunterhält
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