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Ausländische Wehrpflicht

Dies ist eine Diskussion zu Ausländische Wehrpflicht innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 12.01.2010, 02:32
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Ausländische Wehrpflicht

Hallo, ich hätte eine Frage:

Der in einem Monat 18 jährige Ukrainer, nennen wir ihn mal einfach X, hat keinen deutschen Pass, keinen Unbefristeten Aufehthalt und keinen aktuellen Reisepass mehr. Er hat einen Ausländerausweis für ein Jahr bekommen um in der Ukraine seinen Reisepass zu machen allerdings will die Ukrainische Behörde ihm es nur geben wenn er für die Ukraine die wehrpflicht leistet. Doch danach kann er nicht mehr nach Deutschland zurück wo er seit 15 Jahren lebt.

Er hat auch eine Ausbildung angefangen und langsam geht die Probezeit zu ende und er wird wohl höchstwahrscheinlich gekündigt wegen Fehlzeiten durch unglückliche Verletzungen. Der Ausländerausweis läuft am Februar ab und im Januar wird er 18.
Er kann seine Muttersprache nicht, hat hier in deutschland seinen Realabschluss gemacht und seine geschiedene mutter hat schon unbefristet. Er hat einen antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit gemacht doch bis er den Deutschen Pass hat kann es monate dauern.

Nun meine frage: Wird der 18 Jährige Ukrainer in die Ukraine zur Wehrpflicht, obwohl er hier in Deutschland schon seit 15 jahren lebt und nichteinmal eine Strafanzeige hat, abgeschoben? Was für Auswege bleiben ihm damit er hier in Deutschland Leben kann?

Danke schonmal im voraus für die antworten,

gearoi
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 16:37
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AW: Ausländische Wehrpflicht

Zitat:
Zitat von Gearoi
Er hat einen antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit gemacht doch bis er den Deutschen Pass hat kann es monate dauern.
Monate? Jahre! Und wenn der X sich nicht um seine Passangelegenheiten kümmert, wird das nie was mit der Einbürgerung, denn dazu muss man bekanntlich die alte Staatsbürgerschaft aufgeben, was aber wiederum nur dann geht, wenn man seine Pass- und auch die Wehrdienstangelegenheiten in Ordnung hat.

Zitat:
Zitat von Gearoi
Nun meine frage: Wird der 18 Jährige Ukrainer in die Ukraine zur Wehrpflicht [...] abgeschoben?
Deswegen nicht. Evtl. aber dann, wenn jemand sich beharrlich weigert, seine Passangelegenheiten in Ordnung zu bringen.


Ansonsten könnte X auch mal bei www.info4alien.de nachlesen.
__________________
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Alt 13.01.2010, 01:54
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AW: Ausländische Wehrpflicht

Danke für deine Antwort ersteinmal^^
natürlich würde X seine Ukrainische Staatsangehörigkeit fallen lassen doch das ist halt nicht so leicht, da die Ukrainische Behörde ziemlich korrupt ist und man ohne das passende Geld nicht viel machen kann. Nun sagen wir mal das nun X vor kurzem nun seine ausbildungsstelle verloren hat und nun eine arbeit sucht. Wenn er bis zum Ablauf seines Ausländerausweises keine Arbeit findet, besteht dann immernoch gefahr zur abschiebung? Und wenn ja wie kann man gegen die Abschiebung vorgehen?

Danke schonmal im vorraus,

gearoi
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