Dies ist eine Diskussion zu Auslaendische Frau: Anspruch auf Harz IV? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| es geht um folgende Situation: Frau R kommt aus dem Ausland (nicht EU) und heiratet Herrn K, der eine deutsche Staatsbuergerschaft hat. Der Herr K ist ein Student und hat ein kleines Einkommen(ca. 700 Euro/Monat - Bafoeg und Nebenjob). Nach der Heirat krieg die Frau R ein Angebot ein Deutsch-Kurs zu besuchen.Sie kann den Deutsch - Kurs annehmen, kann aber auch den zurueckweisen und lieber nach einer Arbeitsstelle suchen. Hat Frau R waehrend ihrer Ausbildung (Deutsch-Kurs) oder als Arbeitssuchende Anspruch auf Harz IV ? Welche Rechte auf finanzielle Unterstuetzung hat die Frau R, beziehungsweise das Ehepaar ? Deutsche Statsangehoerigkeit hat sie noch nicht, ist aber mit einem Deutschen verheiratet. |
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| AW: Auslaendische Frau: Anspruch auf Harz IV? Zitat:
Natürlich kann Sie ALG II beantragen. Warnung: Du scheinst ausländischer Herkunft zu sein. Wenn du Unterstützung beantragst, kann es sein, dass du sehr unfreundlich behandelt wirst. Das hat aber nichts damit zu tun, dass du Ausländer bist. Die ALG II - Gesetzgebung ist schwierig und nervtötend und die dortigen Mitarbeiter sind nur schwer gestresst. Bitte richte dich darauf ein und behalte die Nerven ! Tipp: schick deinen Mann...! Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung -- nur meine persönliche Meinung. Gruß |
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| AW: Auslaendische Frau: Anspruch auf Harz IV? Zitat:
Wahnsinn.... was heisst behalte die Nerven...das solltest du eher den ARMEN Sachbearbeitern sagen... So wie ich das verstanden habe ist der Mann ja selber nur "Papier" Deutscher...man man man HOFFENTLICH bricht dieser Staat endlich zusammen... Chris |
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| AW: Auslaendische Frau: Anspruch auf Harz IV? Zitat:
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| AW: Auslaendische Frau: Anspruch auf Harz IV? Zitat:
"Papierdeutscher" ist zumindest kein juristischer Begriff. Entscheident ist, ob man die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder eben nicht. Wenn für manche ein Ariernachweis entscheident ist, um weitergehende rechte in Anspruche nehmen zu dürfen, dann ist das mal vorsichtig ausgedrückt, sehr bedenklich. In einem Juraforum hat das aber garantiert nichts zu suchen. Für sowas gibt es sicher andere Foren wo Du dich sicher besser austoben kannst. Und Jungeselle, auch wenn es in Deiner kleinen Welt scheinbar nicht vorkommt, so gibt es durchaus auch Menschen, die sich selber als "Deutsche" bezeichnen würden, jedoch eine andere Staatsbürgerschaft haben. Somit hat UW1712 mit dem Hinweis auf die "Staatsbürgerschaft" aus juristischer Sicht den Sachverhalt korrekt und unmissverständlich geschildert. Traurig, dass Du als "echter Deutscher" nicht dazu in der Lage bist, dass zu begreifen Du bist der einzige hier, der sich "ausheult" mit Deinem Beitrag, der zu der Fragestellung nichts beizutragen hat. |
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