Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausländerrecht vs. Artikel 3III GG

Dies ist eine Diskussion zu Ausländerrecht vs. Artikel 3III GG innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.06.2010, 19:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ausländerrecht vs. Artikel 3III GG

Hallo,

meine Frage ist wahrscheinlich recht lächerlich, aber ich versteh Recht an sich einfach nicht.

Ich lerne gerade auf eine Klausur und meine Frage ist:

bei Artikel 3 III GG handelt es sich doch um ein Menschenrecht. Niemand darf wegen seiner Rasse, Herkunft... benachteiligt werden. Ist da das Ausländergesetz ansich nicht verfassungswidrig? Ausländer werden doch krass benachteiligt, im Gegensatz zu Deutschen. Und Menschenrechte dürften doch nicht von einem Gesetzesvorbehalt betroffen sein, oder? Sie sind doch unabänderlicher Verfassungskern?


Und eine weitere Fage: zählt Ausländerrecht zum subjektiv-öffentlichen REcht?

Die Fragen sind mir grad echt peinlich, aber ich komm da einfach nicht drauf. Natürlich kann Deutschland Ausländern nicht die gleichen Rechte wie Deutschen gewähren, aber muss das dann nicht irgendwie ne rechtliche Grundlage haben, ohne mit ARt. 3III GG zu kollidieren?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2010, 20:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Ausländerrecht vs. Artikel 3III GG

Art 3 GG gewährt einen Schutz vor willkürlicher Ungleichbehandlung - is aber die Ungleichbehandlung an sachliche Gründe geknüpft, wie etwa den aufenthaltsrechtlichen Status, dann ist eine Verfassungswidirgkeit nicht zu bejahen.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2010, 20:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sarah-belara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ausländerrecht vs. Artikel 3III GG

danke für die schnelle Antwort.
Ansich ist mir das ja schon plausibel, aber gibt es hierfür ein Gesetz, das diesen Sachverhalt speziell ausdrückt?
(Ich hab absolut kein Verständnis für "Recht", das tut mir echt Leid, dass ich hier so dumme Fragen stelle.)
Wieso wird dann der Art. 3 überhaupt so allgemein gehalten? Wieso steht da nichts von wegen "Ausnahmen,... an sachliche Gründe geknüpft..." ? Und ich versteh immer noch nicht, wieso man dieses Grundrecht einschränken darf. Der Gesetzesvorbehalt muss doch in der Verfassung ausdrücklich genannt sein, oder nicht? ( Bsp: In diese Rechte darf … eingegriffen werden .... ) ?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Artikel 4 GG Staats- und Verfassungsrecht 26.06.2010 14:45
Artikel 5GG Off-Topic 14.12.2009 21:02
Ausländerrecht: DAV fordert mehr Rechte für geduldete Ausländer Nachrichten: Recht & Gesetz 02.12.2009 09:48
Artikel 14 Staats- und Verfassungsrecht 25.12.2007 20:20
Dr. braucht hilfe im Ausländerrecht, wer hilft ? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 05.02.2005 16:04





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN